Hallo,
Unsere Mieterin hat uns einen riesigen Ölschaden am Pflaster hinterlassen. Soweit, so schlecht. Ihre Kfz-Haftpflicht hat einen Gutachter geschickt. Der beziffert den Schaden auf ca. 400 Euro. Jedoch habe ich 2 Kostenvoranschläge zwischen ca. 800 Euro und 1000 Euro von Garten und Landschaftsbauer. Muss ich die vom Gutachter veranschlagten Kosten von 400 Euro aktzeptieren und auf dem restlichen Schaden sitzen bleiben, oder kann ich die Differenz von der Mietkaution einbehalten.
Hallo Tanja,
ich würde die Kostenvoranschläge an den Mieter und die Versicherung weiterleiten mit getrennten Anschreiben.
Die Versicherung würde ich auffordern, die Auszahlungshöhe dem Angebot anzupassen oder einen anderen Landschaftsgärtner vorzuschlagen.
Dem Mieter würde ich den Regulierungsvorschlag der Versicherung mit den Kostenangeboten zusenden und diesem in Aussicht stellen, daß die Differenz von der Kaution einbehalten wird.
Wenn der Mieter einen Landschaftsgärtner kennt, kann er ja auch auf eigene Kosten beheben lassen, wenn er mit dem Einbehalt der Kaution nicht einverstanden ist.