Hallo,
ich hoffe, in dieser Abteilung richtig zu sein:
Der HNO-Arzt verschreibt (erstmals) ein Hörgerät.
Er rät aber, erst nach endgültiger Wahl des HG den Antrag bei der Krankenkasse zu stellen.
Frage: Muss dem Akustiker wärend der Probezeit die Verordnung überlassen werden?
Bzw.: Angenommen, man ist mit dem Akustiker unzufrieden und man möchte wechseln? Wie dann?
Angesichts der HG Preise scheint die Frage nicht unangebracht.
Danke UKA
