Verordnung dem Akustiker überlassen?

Hallo,
ich hoffe, in dieser Abteilung richtig zu sein:
Der HNO-Arzt verschreibt (erstmals) ein Hörgerät.
Er rät aber, erst nach endgültiger Wahl des HG den Antrag bei der Krankenkasse zu stellen.

Frage: Muss dem Akustiker wärend der Probezeit die Verordnung überlassen werden?
Bzw.: Angenommen, man ist mit dem Akustiker unzufrieden und man möchte wechseln? Wie dann?

Angesichts der HG Preise scheint die Frage nicht unangebracht.

Danke UKA

Moin,

Bzw.: Angenommen, man ist mit dem Akustiker unzufrieden und
man möchte wechseln? Wie dann?

ein seriöser Akkustiker macht die Anpassung auf eigenes Risiko, sprich, wenn Du das Hörgerät nicht willst, kostet Dich der Spaß keinen Pfennig (oder Cent? :wink:

Du kannst ja auch einfach so zu einem Akkustiker gehen und Dir ein Gerät anpassen lassen, ohne jeder Verordnung. Die wird ja erst wichtig, wenn Du Geld von der Kasse haben willst.

Gandalf