Verordnung für Brille ?

Ich habe gerade meine Krankenkasse angerufen,
da ich mir eine neue Brille zulegen möchte.
Sie haben mir gesegt, dass sie die Kosten
bis zu einem gewissen Betrag übernehmen.
Aber nur, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Meine Frage, wie sieht eine ärztliche Verordnung aus,
wie bekommt man sie?
Gehe ich einfach zum Augenarzt und verlange danach?
Gibt es eine Grundlage dafür?

Danke für Infos!!!

Grüße
Carolin

Hallo Carolin!

Ich habe gerade meine Krankenkasse angerufen,
da ich mir eine neue Brille zulegen möchte.

Ist das eine private oder eine gesetzliche Kasse?

Sie haben mir gesegt, dass sie die Kosten
bis zu einem gewissen Betrag übernehmen.

Gesetzliche Kassen leisten einen „geringen“ Zuschuss auf die Brillengläser. Der richtet sich nach der Stärke der Gläser (Dioptrien) und vielleicht noch anderen Parametern.

Private Kassen zahlen nach dem dort versicherten Tarif: das kann recht unterschiedlich aussehen, die Leistungen sind aber üblicherweise erheblich besser als die gesetzlicher Kassen.

Aber nur, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Ja, das ist Voraussetzung, weil Dir damit die medizinische Notwendigkeit der Brille ärztl. bestätigt wird; ein Nachweis, um Geld zu bekommen…

Meine Frage, wie sieht eine ärztliche Verordnung aus,
wie bekommt man sie?
Gehe ich einfach zum Augenarzt und verlange danach?

Der Augenarzt wird Dich zunächst einmal untersuchen und dann mit Dir besprechen, was geeignet ist.

Gibt es eine Grundlage dafür?

Jede Menge, aber das ist ja wohl weniger wichtig, oder?

CU DannyFox64

Hallo,
der arzt muss dir ein attest geben das du eine brille brauchst. Dieses mit Rechnung der Brille zu PKV.
Gruß Anno

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich trage schon länger eine Brille.
Und würde jetzt gerne eine neue haben.
Das heißt meine Stärke hat sich wohl nicht geändert.

Muß ich jetzt nur zum Arzt gehen und sagen,
bitte ein Rezept für eine neue Brille?
Oder müssen noch mehr Voraussetzungen für das Attest gegeben sein?

Danke!

Grüße
Caro

Ich trage schon länger eine Brille.
Und würde jetzt gerne eine neue haben.
Das heißt meine Stärke hat sich wohl nicht geändert.

Hallo Carolin,

wenn sich deine Stärke nicht um mind. 0,5 Dioptrien geändert hat, bekommst du von der GKV nichts.
Gleiches gilt, wenn du Beamtin bist (zumindest in NRW) - dann keine Beihilfe.
Ob eine PKV was zahlt, hängt vom Tarif ab.

Bei einer GKV reicht übrigens eine Kontrolle beim Optiker, daher vermute ich bei dir den Fall Beihilfe + PKV.

Gruß
HaWeThie

hallo,
auch der PKV reicht der Optiker!
Würde mich auch interessieren, welche Kasse oder PKV das ist, die den Arzt verlangt.
Außerdem gibt es immer einen Grund zur Zuzahlung bei der Kasse (und bei den meisten PKV´s): Zerstörung. Also Verkratzte Gläser oder gar vollkommen zerbrochen.
Doch wer glaubt, dass man das Spiel jährlich 5 mal treiben kann, der täuscht sich da gewaltig.
Grüße
Raimund

Hallo Danny,

Sie haben mir gesegt, dass sie die Kosten
bis zu einem gewissen Betrag übernehmen.

Gesetzliche Kassen leisten einen „geringen“ Zuschuss auf die
Brillengläser. Der richtet sich nach der Stärke der Gläser
(Dioptrien) und vielleicht noch anderen Parametern.

20 € für beide Gläser.
Bei extremer Hornhautverkrümmung evtl. 100 % Kontaktlinsen.Günter weiss bestimmt noch ein paar andere Gründe.

Aber nur, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Ja, das ist Voraussetzung, weil Dir damit die medizinische
Notwendigkeit der Brille ärztl. bestätigt wird; ein Nachweis,
um Geld zu bekommen…

den Privaten reicht der Optiker auch (so der Patient schon mal beim augenarzt war).
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

Danke für die Antwort.

Aber nur, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Ja, das ist Voraussetzung, weil Dir damit die medizinische
Notwendigkeit der Brille ärztl. bestätigt wird; ein Nachweis,
um Geld zu bekommen…

den Privaten reicht der Optiker auch (so der Patient schon mal
beim augenarzt war).

Es stimmt zwar, dass den meisten Privaten Kassen eine Optiker-Rechnung (für die zweite und weitere Erstattungen) ausreicht. Es gibt allerdings auch Pivate, die _immer_ auf eine Verordnung beharren. Deshalb lieber kurz bei der Leistungsabteilung der eigenen Versicherung anfragen…

Gruss
DannyFox64

das ist richtig…
hallo Danny,
Kontrolle ist besser als Vertrauen!
Ich bin z.B. so versichert, dass ich beim Zahnarzt keine Kostenvoranschlag einreicvhen brauche. trotzdem mache ich das wenn´s über 1.000 € geht.
Kann schlecht zum Zahnarzt sagen: meine Versicherung zahlt das Implantat nicht. Also wieder raus damit!
Oder: machen Sie bitte die Parodontosebehandlung rückgängig.
Grüße
Raimund