Verordnung nach dem Transplantationsgesetz

Hallo zusammen!!!

gemäß der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung vom 06.02.08 sind (in diesem Fall,also bei künstlicher Befruchtung) Kinderwunschkliniken nach § 12.1 verpflichtet, Untersuchung auf HIV-Antikörper bei beiden Ehegatten sowie auf HBsAg bei der Frau, vor dem Behandlungsstart durchzuführen. Die Untersuchungsergebnisse stellen eine Startvoraussetzung für die Behandlung dar.

Durch eine neue Richtlinie (2004/23/EG) und deren Umsetzungsverordnung in Deutsches Recht (…)sind die Kinderwunschkliniken verpflichtet, beide Partner auf HIV-Antikörper, Hepatitis B-Antigen, Hepatitis B Core-Antigen und Hepatitis C-Antikörper zu untersuchen.

Im zusammenhang mit der Kinderwunschbehandlung sind diese GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN Untersuchungen noch nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (EBM) aufgenommen worden und müssen deshalb privatärztlich in Rechnung gestellt werden. (Pro Paar: 144,56€)

So: Entschuldigt dass die Vorgeschichte so lang geworden ist, aber ich habe sie schon versucht so weit es geht zu kürzen! :smile:

Jetzt meine Frage an Experten und alle wissenden:
Würde es nicht eine Möglichkeit bestehen z.B. in Form einer Sammelklage aller Betroffenen gegen die „NICHT-Bezahlung“ dieser Untersuchung anzugehen?
Es kann doch nicht sein, dass der Bundesausschuss so ein Gesetz verabschiedet und die Patienten auf den Kosten sitzen bleiben?!

Danke schonmal
Gruß
Thomas

Es kann doch nicht sein, dass der Bundesausschuss so ein
Gesetz verabschiedet und die Patienten auf den Kosten sitzen
bleiben?!

Hallo,

der Bundesausschuss verabschiedet auch keine Gesetze. Und der Leistungskatalog für die GKV wird vom
Gesetzgeber bestimmt. Soll der Gesetzgeber verklagt werden? Vor dem BVerfG?

Darf ich mal ein provokantes Gegenbeispiel aufstellen: Ich möchte nächsten Herbst in den Dschungel
fliegen. Die Einreisebestimmungen sehen vor, dass ich gegen A, B und C geimpft bin. Das kann doch nicht
sein, dass solche Einreisebestimmungen bestehen und ich mich impfen lassen muss, obwohl das nicht von
der KV bezahlt wird. Oder doch?

Grüße
EK

Darf ich mal ein provokantes Gegenbeispiel aufstellen: Ich
möchte nächsten Herbst in den Dschungel
fliegen. Die Einreisebestimmungen sehen vor, dass ich gegen A,
B und C geimpft bin. Das kann doch nicht
sein, dass solche Einreisebestimmungen bestehen und ich mich
impfen lassen muss, obwohl das nicht von
der KV bezahlt wird. Oder doch?

Grüße
EK

Hallo!
Danke für deine Antwort! In gewisser Weise hast du recht! Aber ich glaube Dein Beispiel kann man nicht direkt miteinander vergleichen. Welchen Sinn bei PAAREN soll die Untersuchung GENAU machen?Grundsätzlich habe ich ja eigentlich auch nichts gegen diese Untersuchung…aber
Was unterscheidet die Übertragung von Samen bei einer IVF unter Partnern von der häuslichen Übertragung von Körperflüssigkeiten? Muss da jetzt auch jedesmal vorher ein Test gemacht werden???

Wenn da ein Arzt mitwirkt, der für Fehler haftet: Ja :smile:

Was unterscheidet die Übertragung von Samen bei einer IVF
unter Partnern von der häuslichen Übertragung von
Körperflüssigkeiten? Muss da jetzt auch jedesmal vorher ein
Test gemacht werden???

Beim GV sind zwei Personen beteiligt, bei der IVF mindestens noch einer mehr. Und diese könnte ja jemand verklagen, wenn sie im Zuge der IVF die Partnerin infiziert.

Dann müßte ja der Arzt diese Untersuchung mit sich machen lassen müssen!!! :wink:

Ich habe ja Grundlegen auch nichts gegen die Untersuchung, sondern nur dass die Patienten vom Gesetzgeber her mit den Kosten da stehen gelassen werden!

So eine Untersuchung wird ja auch schon zu beginn der kompletten Therapie durchgeführt!

Eine Abtreibung wird in Deutschland zu 100% von den Kassen bezahlt, aber der Wunsch nach neuem Leben nicht…!

Wenn da ein Arzt mitwirkt, der für Fehler haftet: Ja :smile: