Verpachtung ohne Vertrag?

Hallo,

ein Grundstückseigentümer verpachtet mündlich sein Grundstück an einen Interessierten.
Im Prinzip geht es nur darum, dass das Grundstück das ganze Jahr vom Pächter in Ordnung gehalten wird.
60 Euro im Jahr sind für ein gepachtetes Grundstück in schöner Lage mit 500 m² daher auch nicht so hoch.

Allerdings, das einige, was passiert, der Pächter stellt einen alten Bauwagen mit ‚Gerümpel‘ auf dem Grundstück ab und kümmert sich um nichts. Um wirklich nichts. Das Land bleibt natur belassen.

Nach mehrmaliger mündlicher Aufforderung wurde der Pächter gebeten
seine Sachen abzuholen und das Grundstück in einem akzeptabken Zustand zu übergeben.

Bisher hat er das nicht getan, sondern immer wieder vertröstet.
Die Pacht wurde ebenfalls noch nicht bezahlt…

Was kann man rechtlich tun, damit der Pächter gezwungen wird,
dem nach zu kommen?

Danke für Rat!

Verpachtung mit Vertrag!
Hallo!

ein Grundstückseigentümer verpachtet mündlich sein Grundstück
an einen Interessierten.

Tadaa! Da ist der Vertrag!

Im Prinzip geht es nur darum, dass das Grundstück das ganze
Jahr vom Pächter in Ordnung gehalten wird.

Dann ist es aber kein Pachtvertrag, sondern ein Dienst- bzw. Werkvertrag. Bei einem Pachtvertrag geht es darum, dass dem Pächter das Land zum Gebrauch überlassen wird - und zwar grundsätzlich zum freien Gebrauch. Er darf darauf Bauwagen abstellen, so viel er will. Er darf das Land bepflanzen, er darf die Früchte ernten, er darf einfach alles verwildern lassen, er darf eigentlich alles.

60 Euro im Jahr sind für ein gepachtetes Grundstück in schöner
Lage mit 500 m² daher auch nicht so hoch.

Zumal wenn man bedenkt, dass bei Verträgen der Art, wie sie hier beschrieben werden, das Geld normalerweise andersrum fließt.

Allerdings, das einige, was passiert, der Pächter stellt einen
alten Bauwagen mit ‚Gerümpel‘ auf dem Grundstück ab und
kümmert sich um nichts. Um wirklich nichts. Das Land bleibt
natur belassen.

Wie gesagt: Wenn er Pächter ist, ist das sein gutes Recht.

Nach mehrmaliger mündlicher Aufforderung wurde der Pächter
gebeten
seine Sachen abzuholen und das Grundstück in einem akzeptabken
Zustand zu übergeben.

Pachtverträge kann man mündlich schließen, aber nicht kündigen.

Bisher hat er das nicht getan, sondern immer wieder
vertröstet.
Die Pacht wurde ebenfalls noch nicht bezahlt…

Aha!

Was kann man rechtlich tun, damit der Pächter gezwungen wird,
dem nach zu kommen?

Kündigen (und zwar ordentlich mit gesetzlicher Kündigungsfrist), die Pacht ein- und den Pächter rausklagen.

danke!

das ist ja interessant, mündlich verträge schliessen,
aber nicht kündigen.
gibts da für den durchschnittsbürger eine erklärung?

Hallo,

mündlich verträge schliessen, aber nicht kündigen.

Wo das für Pachtverträge steht, möge jemand anderes beantworten, für Mietverträge über Wohnraum steht das so im BGB. Hintergrund ist da imo, daß der Vermieter einen Grund angeben muß und damit sich der nicht „plötzlich“ später ändert (alles schon da gewesen), schreibt der Gesetzgeber hier bei der Kündigung Schriftform vor.

Cu Rene

Hintergrund ist da imo, daß der Vermieter einen Grund
angeben muß und damit sich der nicht „plötzlich“ später ändert
(alles schon da gewesen), schreibt der Gesetzgeber hier bei
der Kündigung Schriftform vor.

das mag ein grund sein.
nach der gesetzesbegründung ist der hauptzweck der schriftform aber die warnfunktion. der mieter soll sich im klaren darüber sein, dass seine entscheidung weitreichende konsequenzen hat.