Hallo,
nachdem mir Grundstücke meiner Eltern überschrieben wurden (es ist kein Nießbrauch eingetragen) ist mein Finanzbeamter der Meinung, die Pachteinnahmen dieser Grundstücke müssen auch in meiner Einkommensteuererklärung erfasst und von mir versteuert werden. In der Tat ist es jedoch so, dass die Pachteinnahmen nach wie vor bei meinen Eltern landen und diese auch dort versteuert werden sollten. Gibt es hier eine Regelung, dass man dennoch so verfahren kann, auch wenn kein Nießbrauch eingetragen ist?
Dankeschön!