Verpachtungseinnahmen bei Eltern ohne Nießbrauch!?

Hallo,

nachdem mir Grundstücke meiner Eltern überschrieben wurden (es ist kein Nießbrauch eingetragen) ist mein Finanzbeamter der Meinung, die Pachteinnahmen dieser Grundstücke müssen auch in meiner Einkommensteuererklärung erfasst und von mir versteuert werden. In der Tat ist es jedoch so, dass die Pachteinnahmen nach wie vor bei meinen Eltern landen und diese auch dort versteuert werden sollten. Gibt es hier eine Regelung, dass man dennoch so verfahren kann, auch wenn kein Nießbrauch eingetragen ist?

Dankeschön!

Da ist dringender Handlungsbedarf durch einen Steuerberater angeraten, wie die Verträge zu gestalten sind. Da sind die Gebühren für den Steuerberater im Vergleich zu den drohenden jahrelangen Verlusten und ggf. Doppelversteuerungen gering.

Hallo,
der Eigentümer muß die hieraus entstehenden Einkünfte in seiner Erklärung mitangeben und versteuern.
Wenn Sie kein Vertrauen zu Ihrem Steuerberater haben, sollten sie diesen vielleicht wechseln.
Dieter

HALLO, DAS IST EIN SEHR SPEZIELLES THEMA. DARÜBER HATTE ICH NOCH NIE ETWAS ZU PRÜFEN. VIELLEICHT WEISS EIN ANDERES MITGLIED MEHR. VIEL GLÜCK:

Hallo Assel,
im Prinzip hat der Finanzbeamte recht. Im Allgemeinen ist es so, dass nach Übertragung von Grundstücken die Nutzung und Erträge auch beim neuen Grundeigentümer
liegen und dieser diese versteuern muss. Man kann aber
auch Übertragungsverträge abschließen, in denen die
Eltern weiterhin die Erträge erhalten. Dies können Sie
auch noch nachträglich als Zusatz zum Vetrag verein-
baren. Nur beide Parteien müssen den Nachtrag (Zusatz)
auch unterschreiben. Wenn Ihre Eltern die Erträge aus
den Grundstücken weiterhin versteuert haben, ist doch alles rechtens. Ein Nießbrau muss auch nicht vorliegen.
Über den Nachtrag (Zusatz) müssen Sie das Finanzamt
aber informieren. Das heißt dann aber auch, Sie bezahlen die Grundsteuern usw. und Ihre Eltern bekommen die Erträge und müssen diese dann auch
versteuern.

Grüße tilgba

Hallo Assel,

so wie sich mir der Sachverhalt darstelllt, hat der FA-Beamte recht. Rechtlich sind die GrdStcke übergegangen mit allen Rechten und Pflichten. Dass das Geld bei Eltern landet hat in dem Moment nix zu sagen, ich kann ja schließlich Konto angeben welches ich will.
Würde deshalb vorschlagen, sich dringend an einen StB zu wenden, damit die Sache nicht aus dem Ruder läuft.

Viele Grüße
hjs

Hallo,

der Finanzbeamte hat recht, wenn im Übergabevertrag nichts anderes geregelt ist, stehen die Pachteinnahmen dem Eigentümer zu.

MfG

Kley

Hallo und guten Tag, ohne eingetragenen Niesbrauch??

Nicht einfach…

Vielleicht einen Privatvertrag mit den Eltern schliessen, das die Mieteinnahmen im Gegenzug für die Bewirtschaftung an die Eltern fliessen -
ich habe meine Probleme immer im gegenseitigen Einverständnis und im DIREKTEN Gespräch mit dem FA geregelt, nicht schriftlich…

Gutes Gelingen

MfG

A.Schüler

Hallo, ja ich glaube nicht, daß es da eine Möglichkeit gibt, daß ihre Eltern die Einnahmen versteuern. Das Finanzamt geht wahrscheinlich davon aus, daß ihnen dann das Geld von ihren Eltern gegeben wird. Der Pachtvertrag mußte ja auch mit Ihnen abgeschlossen werden. Da gibts wenig Chancen. Da können Sie sich nur mit ihren Eltern arrangieren.

Hallo, der Eigentümer hat die Hoheitsgewalt über das Grundstück und er kommt auch in den Genuss der Mieteinnahmen. Aber die Mieteinnahmen können nur einmal versteuert werden. Also so wie ich das sehe haben deine Eltern falsche Angaben beim Finanzamt gemacht. Warum auch immer kann ich aus diesem Schreiben nicht erkennen.
Fazit: Der Eigentümer versteuert die Mietein´nahmen.
Gruß