Verpackung täuscht über Inhalt

Guten Tag,

Ausgangssituation: Bei einem von einem Kind (8 Jahre) genutzen und weniger als ein Jahr alten City Roller ist an sicherheitsrelevanter Stelle ein Stift gebrochen, der den Lenker arretiert. In der Meinung, dass dies ein Garantiefall ist, geht der Kunde zum Händler. Dieser weist darauf hin, dass der Roller nicht für Sprünge ausgelegt sei und fügt hinzu, dass vor allem Kinder „sowieso immer springen“, der Defekt sei daher kein Garantiefall.

Auf der Verpackung dieses City-Rollers sind jedoch große Action-Bilder von coolen Typen, die tollste Sprünge mit dem Roller ausführen abgebildet. Auch sind keine Hinweise sichtbar, dass Springen verboten ist. Beim Kauf wurde der Kunde nicht darauf hingewiesen, dass Springen mit dem Modell nicht erlaubt ist.

Frage: Fühlt sich der Kunde zu Recht getäuscht und kann er die Reparatur auf Garantie verlangen?

Besten Dank!
Thorsten

Gegenfrage
Hallo Thorsten,

Gegenfrage: Was genau heißt jünger als ein Jahr?

Ralph

Hallo

Ausgangssituation: Bei einem von einem Kind (8 Jahre) genutzen
und weniger als ein Jahr alten City Roller ist an
sicherheitsrelevanter Stelle ein Stift gebrochen, der den
Lenker arretiert. In der Meinung, dass dies ein Garantiefall
ist, geht der Kunde zum Händler. Dieser weist darauf hin, dass
der Roller nicht für Sprünge ausgelegt sei und fügt hinzu,
dass vor allem Kinder „sowieso immer springen“, der Defekt sei
daher kein Garantiefall.

Ich denke, dass das eine bequeme Ausrede des Verkäufers ist.
Gerade bei Kinderspielzeug sind hohe Anforderungen an die Betriebssicherheit zu stellen; Kinder halten sich in den meisten Fällen nicht an die Bedienungsanleitung oder die darin enthaltenen Verbote. Die Möglichkeit des „Springens“ wird ja auch auf groß auf der Verpackung dargestellt und nicht einmal im „Kleingedruckten“ auf die Unzulässigkeit desselben hingewiesen.
Der geschilderte Mangel kann zu schweren Unfällen führen, die u.U. den Hersteller in die Haftung bringen.
Ich würde auf Reparatur bzw. Wandlung drängen und bei weiterer Weigerung meinen RA in Marsch setzen. Das erhöht zwar die Kosten, aber nicht für mich.

Gruss

Iru