Hallo!
Erlicht eine Garantie, wenn man die zum Produkt gehörige Verpackung während der Garantiezeit wegwirft oder besteht eine Pflicht im Garantiefall Ware in der Originalverpackung zurück zu senden?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo!
Erlicht eine Garantie, wenn man die zum Produkt gehörige Verpackung während der Garantiezeit wegwirft oder besteht eine Pflicht im Garantiefall Ware in der Originalverpackung zurück zu senden?
Vielen Dank im Voraus!
Erlicht eine Garantie, wenn man die zum Produkt gehörige
Verpackung während der Garantiezeit wegwirft
Nein.
oder besteht eine
Pflicht im Garantiefall Ware in der Originalverpackung zurück
zu senden?
Nein.
Auch eine solche vermeintliche „Verpflichtung“ immer noch durch die AGB verschiedener Händler geistert.
Grüße
EP
Quatsch
Hallo,
da ein Garantiegeber - anders als bei Gewährleistung - die Bedingungen bis zur Grenze von Treu und Glauben nach Belieben festsetzen kann, kann er alles mögliche als Bedingung verlangen, z.B. auch zum sicheren Transport oder zur Vermeidung, dass Diebesgut eingesandt wird, die Originalverpackung.
Er kann auch verlangen, dass bestimmte Teile nicht einzusenden sind. Er kann auch verlangen, dass man sich vor der Übersendung eine Zusendungsnummer besorgt, sich binnen 3 Tagen schriftlich melden muss oder bestimmte Schäden gar nicht oder nur in völlig brauchlosen Grenzen von der Garantie umfasst sein sollen.
VG
EK
Hallo,
Fakt ist, dass eine Garantie eine freiwillige Zusage in der Regel des Herstellers ist und der Garantiegeber kann einiges verlangen, wenn ihm danach ist.
Unabhängig davon existiert auf Basis des Kaufvertrages aber auch eine gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers und die Ansprüche daraus sind keinesfalls vom Aufheben der Verpackung abhängig.
Gruß
Martin
Hallo !
Alles gut und schön !
Wetten, daß nur wieder mal die Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“ gleichgesetzt wurden bei der Anfrage nach der Verpackung ?
Nein,man muß nicht die Verpackung aufheben um im GEWÄHRLEISTUNGSFALL ein Kleingerät z.B. zum Händler zu schicken oder der Händler es dann zum Hersteller schicken will.
MfG
duck313
Hallo,
und ich wette dagegen 
Eine 50:50-Chance, dass die Antwort falsch ist, ist jedenfalls für die Qualitätsmaßstäbe dieses Forums zu wenig. Da bleibt man lieber bei „Gutefrage.net“.
VG
EK
Garantie und Gewährleistung ist etwas anderes.
Hatte ich etwas anderes behauptet?
OT - Quatsch
Hallo,
Eine 50:50-Chance, dass die Antwort falsch ist, ist jedenfalls
für die Qualitätsmaßstäbe dieses Forums zu wenig. Da bleibt
man lieber bei „Gutefrage.net“.
meinst du wirklich, dass Gutefrage.net eine Quote von 50 % richtigen Antworten (bei Rechtsfragen) hat? Wenn ja, dann bist du ein hoffnungsloser Optimist 
Gruss
Iru, der 10 % für wahrscheinlicher hält