Hallo,
Ich spiele mit dem Gedanken eine Verpackungseinheit in dem mehrere gleiche Artikel drinstecken (100Stck.) auf zu splitten um die als kleinere Mengeneinheiten zu je 20 Stck. weiter zu verkaufen. Meine Frage lautet nun, was muss auf die Verpackung alles an Angaben mit drauf. Die Verpackung besteht im Grunde nur aus einer einfachen Papphülsen mit je einen Kunststoffdeckel an den Enden, um diese zu verschließen. Ich würde dann einen Aufkleber um die Hülse herum aufbringen. Da die Original Verpackung leider aus China kommt verstehe ich außer die Sicherheitsanweisung in englisch (Artikel ist ungiftig mit Wasser auswaschen…und im Falle eines Falles den Ddoktor aufsuchen ect. ect.) nur Bahnhof.
Für Web-links wäre ich ebenfalls dankbar
Danke für die Hilfe
Hallo!
Da die Original Verpackung leider aus China kommt verstehe ich
außer die Sicherheitsanweisung in englisch (Artikel ist
ungiftig mit Wasser auswaschen…und im Falle eines Falles den
Ddoktor aufsuchen ect. ect.) nur Bahnhof.
Wenn Du importierte Artikel in Verkehr bringst, bist Du für sämtliche Eigenschaften der Produkte verantwortlich. Egal ob es sich um Autoreifen oder Zahnstocher handelt, müssen die einschlägigen Vorschriften für das Produkt eingehalten werden. Über die Art des Produkts hüllst Du Dich in Schweigen, so daß es Dir vermutlich wenig hilft, wenn ich mich auf die Suche nach Vorschriften und Kennzeichnungspflichten für z. B. Kopfschmerztabletten oder Kondome mit Schokoladengeschmack mache.
Mit fremdsprachlichen Sicherheitsanweisungen fällst Du auf den Bauch. Solche Dinge müssen zwingend in deutscher Sprache vorliegen. Andernfalls darfst Du das Produkt nicht in Verkehr bringen. Tust Du es dennoch, gehen alle Folgen zu Deinen Lasten. Diese Folgen können beliebig teuer werden (ist wörtlich zu nehmen) und nicht einmal eine Insolvenz bietet einen Ausweg, weil Forderungen, die aus verbotenen Handlungen resultieren, von einer Restschuldbefreiung nicht erfaßt werden.
Ich würde nichts in Verkehr bringen, über dessen Herkunft, Eigenschaften und einschlägige Vorschriften ich nicht im Detail Bescheid wüßte.
Gruß
Wolfgang
Hi Wolfgang,
gut umschrieben. * dafür.
Tipp:
Wenn es noch keine oder keine verständliche Anleitung für das Produkt gibt, haben wir die Ware im „Selbstversuch“ getestet und eigene Bedienungsanleitungen geschrieben.
Dabei aber immer auf „Nummer sicher“ gehen.
Lieber zu viele Warnhinweise und Eionschränkungen zur Benutzung, als dass nur ein Käufer geschädigt werden kann.
Die Gebrauchsanweisung wurde nie als „fertig“ betrachtet und immer auf dem Laufenden gehalten.
Auch wenn man jahrelang das gleiche Produkt verkauft, so können sich die technischen Eigenschaften und/oder Gesetze und Erkenntnisse ändern.
Als Importeur bist du in voller Produkthaftung… genauso als wenn du jedes einzelne ing selbst hergestellt hättest.
Gruß
BJ