Verpackungsmittelverordnung,was denn nun?

Hallo!

Jemand werden demnächst Möbel geliefert und eigentlich bin dieser davon ausgegangen, dass die Spedition die Verpackung wieder mitnehmen muss.

Nun lese er in den allgemeinen Geschäfstbedingungen folgendes:

IV. Entsorgungs- & Umweltbestimmungen

  1. Die Firma xy hat ihre Verkaufsverpackung über ein duales System lizenziert, d.h. Verkaufsverpackungen gemäß § 6 der Verpackungsmittelverordnung, dürfen in entsprechenden Entsorgungsbehältern (z.B. gelbe Tonne) entsorgt werden.

  2. Unsere Speditionen sind bei einer Lieferung nicht verpflichtet, die Transportverpackung zu entsorgen.

  3. Sie können die Entsorgung auch bei einer öffentlichen Sammelstelle vornehmen oder auch in einem Entsorgungscontainer der auf dem Gelände jedes xy-marktes zu finden ist.

Sind die damit nun aus dem Schneider?

Gruß

Hallo,

nach den von Dir zitierten AGBs zur Entsorgung, kann man davon ausgehen, dass das Verpackungsmaterial vom Empfänger der Lieferung (also von Dir) entsorgt werden muss und der Lieferant dasselbe nicht selbstverständlich wieder mitnimmt.

Gruß

Hallo!

So steht es dort ja aber ich wollte ja wissen, ob es auch rechtens ist. :wink:

Ich finde das Thema nicht gerade unkompliziert:

http://www.posttip.de/rubrik/19970/verpackungsverord…

Angenommen der Spediteur muss in diesem Fall die Verpackung nicht zurücknehmen, weil der Händler auf dem Gelände seines Marktes hierfür gelbe Tonnen zur Verfügung stellt.

Wie schaut es aus, wenn der Endverbraucher kein Auto hat um dort hinzufahren?
Der Markt steht im Gewerbegebiet und selbst wenn ein Bus dorthinfahren würde, wie sollte der Verbraucher diese Mengen an Material im Bus transportieren?

Etwa 10 mal hin und herfahren?

Da muss es doch eine eindeutige Regelung zu geben.

Hallo,
es handelt sich doch wohl um eine Verkaufsverpackung. Und die muss der Verkäufer nicht zurücknehmen, sondern der Verbraucher selber entsorgen - genau dafür gibt es den gelben Sack/die gelbe Tonne. Ob er ein Auto hat oder mit dem Bus oder Fahrrad oder Flugzeug kommt ist dabei ganz allein sein eigenes Problem.
Gruß

Sicher?

Gelten für Transportverpackungen und Verkaufsverpackungen unterschiedliche Regeln?
Nein. Die Verpackungsverordnung behandelt zwar
Transportverpackungen und Verkaufs-
verpackungen in unterschiedlichen Paragrafen.
Die Rücknahme und Verwertung von Trans-
portverpackungen ist in § 4 geregelt. Transportverpackungen sind nach der Verpackungsverordnung die Verpackungen, die beim Handel anfall
en (§ 3 Abs. 1 Nr. 4). Verpackungen,
die beim Endverbraucher der Ware anfallen, sind definitionsgemäß „Verkaufsverpackungen“.
Wenn diese Verkaufsverpackungen bei gewerblichen Endverbrauchern anfallen, ist für
Rücknahme und Verwertung der § 7 maßgeblich.
Für die Entsorgungspraxis spielt diese formale Unterscheidung allerdings keine große Rolle.

Moin,

die zentrale Frage hierbei ist, ob das der Gelbe Sack nicht beim Verbaucher direkt abgeholt wird.

Gruß

TET

Gelten für Transportverpackungen und Verkaufsverpackungen
unterschiedliche Regeln?
Nein.

Ja.

Verpackungen,
die beim Endverbraucher der Ware anfallen, sind
definitionsgemäß „Verkaufsverpackungen“.
Wenn diese Verkaufsverpackungen bei gewerblichen
Endverbrauchern anfallen, ist für
Rücknahme und Verwertung der § 7 maßgeblich.

Genau.

Für die Entsorgungspraxis spielt diese formale Unterscheidung
allerdings keine große Rolle.

Ah so. Deshalb also gibt es den gelben Sack? Weil die Verkaufsverpackungen alle zurückgenommen werden müssen?
Und den letzen Satz im ersten Absatz hast Du auch gelesen?