Hallo Leute,
ich habe hier in der Suche mal „Verpackungsverordung“ eingegeben, jedoch nur Beiträge gefunden, die mir nicht so richtig geholfen haben.
Also, es geht NICHT um einen konkreten Fall, sondern um Fragen meinerseits zum Verständnis.
Also, ich hab das im Netz einen Online Shop gefunden (ich kann auf Wunsch auch die Adresse hier nennen, weiss aber nicht ob ich das darf. Das ist wie gesagt nicht mein Shop).
Dort gibts einen Menüpunkt „Verpackung…“. Wenn man den aufruft, steht dort folgendes;
Wir sind an einem System beteiligt, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise gewährleistet. Die Verpackungen werden wieder verwendet oder gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
Fragen;
ist das o.k.?
Und/ergänzend; darf man denn Verpackungen, die bereits lizensiert sind, z.B. vom Großhändler, weiter verwenden, OHNE sich selber lizensieren zu müssen? Wäre ja eigentlich logisch, warum sollte man sich zweimal lizensieren??? Oder ??? Also demnach dürfte man auch große Verpackungen, die zuvor lizensiert waren, zerkleinern, und daraus quasi kleinere Verpackungen herstellen, die auch wieder verwendet, also verschickt werden dürfen, ohne einzeln lizensiert zu sein???
Also, ich hab das vorne und hinten nicht kapiert, was diese Verpackungsverordnung konkret bedeutet.
Grüße
J
Verpackungsverordnung und Auslegung…
Hi JohnnyB
tu Dir den Gefallen, und lies die Verordnung.
du wirst dabei auf Dinge stossen, die Dich faszinieren werden.
Leider sind bisher weder die LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) noch das Ministerium auf diese Idee gekommen. 
Nach Verordnungstext bezieht sich die Lizensierung NICHT auf Transportverpackungen.
Schau mal in den Text!
… dann wird auch die „wiederverwertung“ deutlicher…
viel Spaß - vor allem mit dem Anhang 
LG Ulli - überzeugt, dass die Verordnung von Frauen kommt - Niemand sonst regelt Wimperntuschebürsten und Blumentöpfe!
P.S.: ICH habe herausgefunden, was ein „Rührgerät“ gemäss Verpackungsverordnung ist 
tu Dir den Gefallen, und lies die Verordnung.
viel Spaß - vor allem mit dem Anhang 
LG Ulli - überzeugt, dass die Verordnung von Frauen kommt -
Niemand sonst regelt Wimperntuschebürsten und Blumentöpfe!
P.S.: ICH habe herausgefunden, was ein „Rührgerät“ gemäss
Verpackungsverordnung ist 
Hi,
danke.
Bin jetzt irgendwie total verwirrt…bin wohl nicht intelligent genug ???
Wo finde ich denn den Text?
Und welchen Anhang meinst du ???
Bey
J
Hi Johnny!
sorry, ich wollte Dich nicht verwirren.
Den Verordnungstext findest Du hier:
http://bundesrecht.juris.de/verpackv_1998/index.html
… und mit dem lesenswerten ANhang meinte ich den, in dem „Verpackungen“ und „Nicht-Verpackungen“ beispielhaft genannt werden.
Viel Spaß!
Ulli - gleich erstmal in Urlaub -)