Verpackungsverordnung

Folgendes würde mich interessieren:

  1. Sie kaufen als gewerbetreibender Gastronom in einem Supermarkt 1 Kasten Mineralwasser für 2,99 EUR (inkl. Mwst.) zzgl. Pfandwert 3,60 EUR = 6,59 EUR

  2. Sie als gewerbetreibender Gastronom geben nun das Leergut an ihren Getränkehändler bei der nächsten Lieferung zurück.
    Er zahlt Ihnen nun einen Pfandwert von 3,60 EUR zzgl. 19% Mwst.= 4,28 EUR aus.

  3. Das heißt nun, der Gastronom verdient an einem Kasten mit einem Pfandwert von 3,60 EUR = 0,68 EUR.

Ist die Verpackungsverordnung richtig ?

Freundliche Grüße
Melville

Keine Ahnung!
Wo ist der steuerliche Aspekt der Frage?