Folgendes würde mich interessieren:
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Sie kaufen als gewerbetreibender Gastronom in einem Supermarkt 1 Kasten Mineralwasser für 2,99 EUR (inkl. Mwst.) zzgl. Pfandwert 3,60 EUR = 6,59 EUR
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Sie als gewerbetreibender Gastronom geben nun das Leergut an ihren Getränkehändler bei der nächsten Lieferung zurück.
Er zahlt Ihnen nun einen Pfandwert von 3,60 EUR zzgl. 19% Mwst.= 4,28 EUR aus. -
Das heißt nun, der Gastronom verdient an einem Kasten mit einem Pfandwert von 3,60 EUR = 0,68 EUR.
Ist die Verpackungsverordnung richtig ?
Freundliche Grüße
Melville