Hi!
Folgende Frage:
Person A ist hauptberuflich Angestellter und betreibt nebenher ein Hobby, wo es gelegentlich zu Verkäufen an Dritten kommt. Der Versand der verkauften Produkte erfolgt in einem gefütterten Briefumschlag (Jiffy-Tüten). Gilt für Person A die Verpackungsverordnung, d. h. Person A muss den Briefumschlag kostenpflichtig zurücknehmen bzw. eine Lizenz erwerben, die ihn von der Rücknahme der Post-Versandtasche befreit?
Oder setzt die Verpackungsverordnung zwingend ein Gewerbe voraus (Existenz eines Gewerbescheins)?
Danke + Grüße
Heinrich
Hallo,
Oder setzt die Verpackungsverordnung zwingend ein Gewerbe
voraus (Existenz eines Gewerbescheins)?
Steuerpflicht, Verpackungsverordnung, Widerrufsrecht etc. richten sich nicht danach, ob der Betroffene ein Gewerbe angemeldet hat oder ob er sich selbst als gewerblich handelnd einstuft, sondern danach ob er auf Grund der gesetzlichen Definitionen gewerblich handelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Gruß
S.J.
Hi!
Steuerpflicht, Verpackungsverordnung, Widerrufsrecht etc.
richten sich nicht danach, ob der Betroffene ein Gewerbe
angemeldet hat oder ob er sich selbst als gewerblich handelnd
einstuft, sondern danach ob er auf Grund der gesetzlichen
Definitionen gewerblich handelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Zunächst mal Danke für deine Antwort,
Nehmen wir an, Person A lässt in einem Copy-Shop 30 Bücher herstellen und binden und verkauft die Bücher per Internet. Die Bücher werden von Person A an die Besteller per Post im Umschlag verschickt.
Ist Person A Gewerbetreibender? Muss er den Umschlag gemäß Verpackungsverordnung zurücknehmen?
Grüße
Heinrich