Verpackungsverordnung beim online Handel

Hallo,

Kann mir jemand die Verpackungsverordnung beim online Handel erklären?
Aus aktuellem Anlass http://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsverordnung…
Ich habe die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen, insbesondere § 4 Rücknahmepflichten für Transportverpackungen http://bundesrecht.juris.de/verpackv_1998/__4.html
gelesen. Leider werde ich daraus nicht ganz schlau.

Was ist mit Transportverpackungen? Muss ein online Händler anbieten Papierbriefumschläge, Luftpolsterumschläge oder Pappumschläge, die ein Käufer eigentlich problemlos in Papiermüll und gelben Säcken entsorgen könnte, zurückzunehmen?

Was ist mit Ausnahmen für mit grünem Punkt gekennzeichnete Produkte? Ich habe noch selten auf einem Papierumschlag einen grünen Punkt gesehen. Was ist mit bei Verpackungen verwendetem Klebeband, Tesafilm etc.?

Stephanie

Hallo,

kennt sich keiner mit der Verpackungsverordnung aus? Ich habe noch mal gegoogelt, Verkäufer muss offenbar keine Rücknahme anbieten, wenn die Verpackung einen grünem Punkt oder alternativ ein RESY-Symbol aufweist? Irgendwelche Verpackungszusätze wie ein extra Luftpolsterwickel dürfen dann aber wohl nicht verwendet werden?

Stephanie

Hallo,

siehe http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&…

Verpackung muss nicht zwingend gekennzeichnet (Resy, Grüner Punkt) sein, um sie über das Duale System entsorgen zu dürfen. Nähere Infos geben dir bei Bedarf sicher die Betreiber der Dualen Systeme.

Gruß

S.J.

kennt sich keiner mit der Verpackungsverordnung aus? Ich habe
noch mal gegoogelt, Verkäufer muss offenbar keine Rücknahme
anbieten, wenn die Verpackung einen grünem Punkt oder
alternativ ein RESY-Symbol aufweist? Irgendwelche
Verpackungszusätze wie ein extra Luftpolsterwickel dürfen dann
aber wohl nicht verwendet werden?

Hallo,

Verpackung muss nicht zwingend gekennzeichnet (Resy, Grüner
Punkt) sein, um sie über das Duale System entsorgen zu dürfen.

Als Endverbraucher werfe ich natürlich alles Papier in die Papiertonne, egal ob gekennzeichnet oder nicht. Für den Verkäufer aber -

Dazu habe ich noch mal ein drittes und viertes Mal die IT Kanzlei Seiten gelesen - ich hatte die auch schon mal gefunden, aber das relevante Fazit unten auf der Seite anscheinend überlesen. Ich komme zu dem Schluss, dass ein Verkäufer nur Verpackungen verwenden sollte, die mit solchen Symbolen des dualen Systems gekennzeichnet sind.
http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&…

„Sollten Sie Produkte verkaufen, deren Verpackungen nicht mit dem Grünen Punkt oder einem vergleichbaren Zeichen eines solchen Rücknahmesystems, müssen Sie die Hinweispflicht beachten und für die Entsorgung sorgen.“

Denn die Hinweis und Entsorge Option wäre für den Verkäufer ja extrem aufwendig.

Nix da mit alten Schuhkartons als Versandkartons wiederverwenden, was ich bisher immer für eine Müllsparende und Umweltfreundliche Maßnahme hielt.

Stephanie

Hallo,

hier gilt es die Verkaufsverpackung und die Transportverpackung zu unterscheiden. M.E. gilt das Duale System nur für die reinen Verkaufsverpackungen, also die Sachen, die eindeutig dem Produkt selbst zuzuordnen sind. Wie gesagt, ich würde Details direkt bei den Unternehmen anfragen, die sich am Dualen System beteiligen (Grüner Punkt etc.).

Gruß

S.J.

Dazu habe ich noch mal ein drittes und viertes Mal die IT
Kanzlei Seiten gelesen - ich hatte die auch schon mal
gefunden, aber das relevante Fazit unten auf der Seite
anscheinend überlesen. Ich komme zu dem Schluss, dass ein
Verkäufer nur Verpackungen verwenden sollte, die mit solchen
Symbolen des dualen Systems gekennzeichnet sind.
http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&…

„Sollten Sie Produkte verkaufen, deren Verpackungen nicht mit
dem Grünen Punkt oder einem vergleichbaren Zeichen eines
solchen Rücknahmesystems, müssen Sie die Hinweispflicht
beachten und für die Entsorgung sorgen.“

Denn die Hinweis und Entsorge Option wäre für den Verkäufer ja
extrem aufwendig.

Nix da mit alten Schuhkartons als Versandkartons
wiederverwenden, was ich bisher immer für eine Müllsparende
und Umweltfreundliche Maßnahme hielt.

Stephanie

Hallo,

hier gilt es die Verkaufsverpackung und die
Transportverpackung zu unterscheiden.

Ja, das fällt unter Verpackungsverordnung § 4 Rücknahmepflichten für Transportverpackungen, wie ich ursprünglich in meiner Frage schrieb.

M.E. gilt das Duale
System nur für die reinen Verkaufsverpackungen, also die
Sachen, die eindeutig dem Produkt selbst zuzuordnen sind.

???
Das verstehe ich nicht. Ein guter Teil der Transportverpackungen hat zwar keine Markierung (insbesondere z. B. Tesafilmstückchen). Papierumschläge der deutschen Post sind aber z. B. mit grünem Punkt markiert (diese gelben die man beim Briefmarkenkauf bekommt) und Luftpolstertaschen haben oft Anleitungen zur Trennung in Papier und PE-LD zur Entsorgung und ein RESY Symbol.
Warum der Rest nicht markiert ist weiß ich nicht - vielleicht weil es unschön aussieht, wenn ein kleiner Papierbriefumschlag mit Symbolen vollgedruckt ist?

Wie
gesagt, ich würde Details direkt bei den Unternehmen anfragen,
die sich am Dualen System beteiligen (Grüner Punkt etc.).

Wäre mal eine Idee. Bei näherer Betrachtung:
http://www.gruener-punkt.de/index.php?id=1623
werden aber nur diese Kunden: Verpackungshersteller, Abfüller, Eigenmarken - und das vermutlich für teueres Geld. Also nicht Verkäufer im kleineren bis mittleren Umfang, die nicht ihre eigenen Transportverpackungen produzieren.

Danke für die Antworten und Ideen, das erscheint mir aber so nicht ganz praktikabel.

Stephanie