Verpächterwahlrecht?

Mich würde interessieren, ob das Verpächterwahlrecht auch bei zurückbehaltenen WG des LuF Betriebes gilt - kennt da jemand BFH Urteile?

Mich würde interessieren, ob das Verpächterwahlrecht auch bei
zurückbehaltenen WG des LuF Betriebes gilt?

Ein ausdrückliches HURRA auf den Gedankenaustausch!

Servus,

nur die Ruhe…! Dieses ist kein Chat, und wir sind nicht 7/7 und 24/24 da, auch wenn man manchmal den Eindruck haben könnte und es einige suchtartige User wie meine Wenigkeit gibt. Und gar so viele werden sich nicht mit luf Spezialitäten beschäftigen, auch bei mir ists runde 20 Jahre her.

In 14 EStG ist ausdrücklich auf 16 EStG verwiesen, mit der Maßgabe, dass der Freibetrag nach 16 IV nicht zu gewähren ist, wenn der Freibetrag nach 14a I gewährt wird.

Daraus darf meine ich gefolgert werden, dass alles, was sonst noch im 16 steht, auch in den Fällen von 14 gilt. Damit auch der zum 16 gehörende R 16 V.

Ein bissel Lektüre hab ich noch für Dich rausgesucht - aber ich hab die Urteile nicht gelesen; kann gut sein, dass etwas für Dich Verwertbares dabei ist:

BFH v. 28.06.2001 IV R 23/00
BFH v. 18.03.1999 IV R 65/98
BFH v. 19.10.1995 IV R 111/94
BFH v. 28.11.1991 IV R 58/91

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Martin hat Recht, etwas Geduld müssen die Fragenden schon aufbringen, denn das hier ist nur nebenher…

Verpächterwahlrecht gilt selbstverständlich auch bei Land- und Forstwirtschaft. Neueres Urteil dazu
BFH Urteil vom 24.02.2005 - IV R 28/00 (NV) (veröffentlicht am 27.04.2005) =BFH 2005 NV 1062

Schöne Grüße
C.