Verpasste Nutzungsänderung des Vermieters

Hallo, vor 6Jahren wurde eine Wohnung angemietet.
Den Mietern (6 Parteien) wurde jetzt schriftlich durch die Stadt(Bauamt)mitgeteilt das Sie die Wohnungen
aufgeben müßten da der Vermieter das Haus als Bürogebäude vor cirka 10 Jahren gebaut hätte und auch keine Nutzungsänderung in Wohnraum statthaft wäre da Kleingewerbegebiet.
Meine Frage:1. In wie weit kann ich den Vermieter belangen?
2. Kann bis zum Auszug mietminderung gemacht werden?
3.Ist es möglich den Unterschied zwischen Gewerbemiete und Wohnmiete auch geltend zu machen???Außerdem Umzugskosten usw.?

Vielen Dank für die Antworten im voraus
Kunstwutz

Hallo,

als Laie kann ich Dir folgende Antwort geben:
Direkt belangen wirst Du den Vermieter wahrscheinlich nicht können.
Mietminderung wirst Du nicht unbedingt verlangen können, da Dir die Qualität und Lage der Wohnung zum Vertragsabschluss bekannt war. (Evtl ist die Vergleichsmiete etwas geringer anzusetzen, aber der Weg über Klage wegen Wucher ist doch recht schwer.) Die Frage, wie die Räume eines Hauses genutzt werden, ist auch eine Frage wegen Sicherheit und Interesse der Stadt, welche Flächen wie genutzt werden sollen. Nur darüber können Sie stueren, ob es reine Wohngebiete oder Indurstriegebiete gibt…
Ich glaube jedoch nicht, dass die Sicherheitsforderungen für Wohnungen höher sind als für Büros (Dort werden nach eigenen Erfahrungen bereits hohe Anforderungen gestellt.)

Ich denke, Du hast gute Chancen die jetzt anstehenden Umzugskosten und ggfs sogar Maklergebühren auf den Vermieter abzuwälzen, weil du ja nur umziehen mußt, weil er dir die Räume als Wohnung vermietet hat (Sachlage nocheinmal überprüfen: steht es wirklich so im Mietvertrag, d.h. mußte er davon ausgehen, dass Du in der Wohnung wohnen würdest?

Achtung Gewerbemiete für ein Büro muss nicht zwangsläufig unterhalb der Miete einer Wohnun liegen!

Ciao
A.

Hallo und Sorry, das ich jetzt erst schreibe, war ein paar Tage verreist.

Ich will kein Märchen erzählen, aber meines Erachtens kommen Sie in der Angelegenheit ohne Fach-Anwalt nicht aus!
Der Vermieter hat mehr oder weniger Betrug begangen, in dem er einfach das Gewerbeobjekt in Wohnungen verwandelt hat und ist mit Sicherheit zu belangen.
Nur konkretes kann ich dazu nicht sagen, denn so einen Fall hatte ich bisher nicht.

Mein Tip an Sie, in dem Haus sind ja sechs Parteien, schließen Sie sich zu einer Interessengemeinschaft zusammen und beauftragen EINEN Anwalt in dieser Angelegenheit, nur sollte es ein Fachanwalt sein, der sich auch mit gut in städtebaulicher Richtung auskennt und Gewerbe auskennt.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute, lG