Hallo, vor 6Jahren wurde eine Wohnung angemietet.
Den Mietern (6 Parteien) wurde jetzt schriftlich durch die Stadt(Bauamt)mitgeteilt das Sie die Wohnungen
aufgeben müßten da der Vermieter das Haus als Bürogebäude vor cirka 10 Jahren gebaut hätte und auch keine Nutzungsänderung in Wohnraum statthaft wäre da Kleingewerbegebiet.
Meine Frage:1. In wie weit kann ich den Vermieter belangen?
2. Kann bis zum Auszug mietminderung gemacht werden?
3.Ist es möglich den Unterschied zwischen Gewerbemiete und Wohnmiete auch geltend zu machen???Außerdem Umzugskosten usw.?
Vielen Dank für die Antworten im voraus
Kunstwutz
Kleingewerbegebiet
gibt es in der BauNVO nicht. Ist das eine Festlegung aus einem Bebauungsplan und wenn ja, wie lautet die Definition?
Zur Frage:
Jede Vertragspartei ist zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Erfüllt eine Partei diese nicht, macht sie sich Schadenersatzpflichtig. Mit allem was dazugehört: Anzeigen, Makler, Umzugskosten, Ersatz erhöhter Miete, etc.
So lange der Vertrag erfüllt wird, so lange gibt es keinen Schaden. Wozu also Mietminderung?
vnA
Hallo, vor 6Jahren wurde eine Wohnung angemietet.
Den Mietern (6 Parteien) wurde jetzt schriftlich durch die
Stadt(Bauamt)mitgeteilt das Sie die Wohnungen
aufgeben müßten da der Vermieter das Haus als Bürogebäude vor
cirka 10 Jahren gebaut hätte und auch keine Nutzungsänderung
in Wohnraum statthaft wäre da Kleingewerbegebiet.
Meine Frage:1. In wie weit kann ich den Vermieter belangen?
Aus Verschulden bei Vertragsschluss mit sämtlichen Kosten für Wohnungssuche und Umzug.
- Kann bis zum Auszug mietminderung gemacht werden?
Nein, an der materiellen Eigenschaft und der Nutzung der Mietsache als Wohnraum ändert ich ja nichts.
3.Ist es möglich den Unterschied zwischen Gewerbemiete und
Wohnmiete auch geltend zu machen???
Nein, es wurde ja faktisch eine Wohnung gemietet und genutzt - und kein Gewerberaum. Abgesehen davon sind Gewerbemieten zumeist höher als Wohnraummieten.
Außerdem Umzugskosten usw.?
Siehe oben.
Gruß
smalbop
Vielen Dank für die schnelle Antwort
-
Es handelt sich um ein Gewerbegebiet in diesem keine erheblich belästigenden Gewerbe untergebracht werden dürfen.
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Handelt es sich hierbei nicht um arglistige Täuschung, seitens des Vermieters. Er hat wohlweislich Wohnungen vermietet, obwohl er wußte das es sich Büroräume handelt und es keine Möglichkeit der Nutzungsänderung seitens der Stadt geben wird.
Stellt dies dann nicht einen für den Mieter entstanden Schaden dar, bzw. entstehen dem jetztigen Mieter ja Kosten zwecks Wohnungssuche und Umzug?
Gruß Kunstwutz
Vielen Dank für die schnelle Antwort
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Es handelt sich um ein Gewerbegebiet in diesem keine
erheblich belästigenden Gewerbe untergebracht werden dürfen.
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Handelt es sich hierbei nicht um arglistige Täuschung,
seitens des Vermieters. Er hat wohlweislich Wohnungen
vermietet, obwohl er wußte das es sich Büroräume handelt und
es keine Möglichkeit der Nutzungsänderung seitens der Stadt
geben wird.
Stellt dies dann nicht einen für den Mieter entstanden Schaden
dar, bzw. entstehen dem jetztigen Mieter ja Kosten zwecks
Wohnungssuche und Umzug?
gelesen?
Sowohl smalbop wie vnA haben die Frage doch eindeutigst beantwortet, dass dem getäuschten Mieter vollumfänglich Schadensersatz zusteht!
ramses90
Gruß Kunstwutz
Sorry ,Fehler meinerseits!!!
Trotzdem vielen Dank für die fundierten Informationen/Hilfe!!!
Danke von der Wutz