Verpasster Termin - trotzdem zahlen?

Hallo allerseits!

Ich denke gerade über den hypothetischen Fall nach, dass jemand einen Termin, z.B. bei einem Steuerberater, verpasst hat und dann eine Rechnung bekommt, die so hoch ist, als hätte die Person tatsächlich die Leistung in Anspruch genommen.

Nehmen wir weiter folgendes an: Der Termin wurde lediglich mündlich ausgemacht, es wurde nix unterschrieben und es existieren auf der Website des Leistungsanbieters auch keine AGB’s, die auf verpassten Termin und Bezahlung desselben hinweisen. Weiterhin anzunehmen: Ein Ausfall seitens des Leistungsanbieters (was eine Abrechnung begründen würde) liegt nicht ernstlich vor, da der Leistungsanbieter weiterhin in seinem Büro war und anderen Arbeiten nachgehen konnte. Es wurde seitens des Leistungsanbieters auch nicht versucht, die Person während des Termins zu erreichen, damit die Person diesen ggf. doch noch wahrnehmen könnte.

Wie wäre in einem solchen Fall vorzugehen?

Hallo,

dann gilt: http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html

Zahlpflicht ja, aber Anrechnung anderweitigen Verdienstes.

VG
EK

Super, merci für die Info und noch einen schönen Tag!