Hallo zusammen,
mein Vater war Vermieter einer Wohnung bevor er starb. Die Mieter haben angeblich (so lautete die Bitte meines Vaters bei Abschluss des Mietvertrages) ein Mietkautionskonto eröffnet, welches an ihn verpfändet wurde (wg. Freistellungsauftrag ja besser, es macht der Mieter selbst auf). Nun habe ich die Wohnung als Vermieterin übernommen und habe alle Unterlagen durchforstet, kann aber keine Unterlagen zu dieser Mietkaution finden. Eigentlich müsste ich ja von der Bank ein Formular vorliegen haben, das ich nach erfolgreicher Wohnungsübergabe freigeben muss,oder?
Sollte der Mieter tatsächlich die Kaution abgeschlossen haben - was passiert nun, da ja an meinen Vater verpfändet wurde? Muss der Mieter das umschreiben oder wie kann ich das regeln? Ein neuer Mietvertrag wurde nicht gemacht, alles blieb gleich bis auf die Kontoänderung der mtl. Miet-Überweisung. Danke für Eure Hilfe,
liebe Grüße,
Tanja
Hallo Tanja,
ich gehe mal davon aus, dass die Mietkaution auf den Namen des Mieters läuft, nachdem du sonst nichts gefunden hast.
Vorneweg:
Es besteht kein Grund zur Eile.
Denn nach wie vor liegt eine Verpfändung z.G. deines verstobenen Vaters vor, und du als Erbin bist hier Rechtsnachfogerin.
Trotzdem sollte der Mieter in diesem Falle sich mit der zuständigen Bank in Verbindung setzen um das ganze irgendwann ändern zu lassen.
Gruß Ivo
Hallo Tanja!
Allem Anschein nach handelt es sich um eine Mietkaution auf den Namen des Mieters. Hierzu kenne ich nur 2 Möglichkeiten:
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Es wird ein Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters eingerichtet und das Guthaben an den Vermieter verpfändet. Der Vermieter (also Dein Vater) wird von der Bank über die Verpfändung schriftl. informiert und muss die Information auch bestätigen.
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Es wird ein Sparbuch mit dem Hinweis „Mietkautionskonto“ eingerichtet und an den Vermieter (also Deinen Vater)ausgehändigt bzw. versandt.
Mir fällt also auf, dass Du z.Zt. keines der Dokumente in Deinem Besitz hast (was mich nachdenklich macht!). Du solltest also bei Deinem Mieter mal höflich anfragen, wie denn seinerzeit die Kaution gestellt wurde!
Zum Mietvertrag noch eine Anmerkung:
Ich würde an Deiner Stelle alle Vertragsunterlagen aktualisieren (neuer Mietvertrag), da im Leistungsfalle die Pfändung auf Deinen Vater lautet und es schwer werden dürfte, in seinem Name irgendwelche Anprüche geltend zu machen. Ausserdem sind Mieteinküfte steuerpflichtige Einnahmen, die ja ein Verstorbener nicht mehr versteuern kann.
Um also auf der „sicheren Seite“ zu sein, solltest Du einen neuen Vertrag auf Deinen Namen überdenken.
Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte!
Gruß
Beckschulte