Verpfändung eines Bausparguthabens!

Hallo,
meine neuen Mieter haben für die Kaution den Vorschlag einer „Verpfändung ihres Bausparguthaben“ gemacht. Ich kenne mich damit nicht aus und habe auch kein Info Material gefunden. Entsteht mir als Vermieter daduch irgendein Nachteil? Kommt man tatsächlich dann auch an das Geld heran? Wie erfahre ich, wie hoch das Bausparguthaben ist? Vielen Dank!
Sandra

Hallo Sandra, ich habe selbst hiermit keine Erfahrungen, kann Dir aber aus einem Gespräch mit einem Finanzdienstleister im letzten Monat weitergeben, daß dies ein durchwegs gängiges Modell der Besicherung wäre.

Der Punkt des Herankommens an das Geld dürfte das Schwierige daran sein.

Im Regelfall sind Bausparverträge Langläufer und unterliegen nicht der landläufigen Vorgabe, daß die Besicherung kurzfristig in Geld einlösbar sein soll.
Wird der Bausparvertrag lange genug aktiv bespart und ist die Bewertungsziffer in einer Höhe, daß eine Beleihung möglich ist, wird voraussichtlich bei Anforderung an den Mieter die Bank eine Beleihung des Vertrages vornehmen und die Kautionsforderung des Vermieters begleichen.

Ansonsten dürfte nur die Aufhebung / Kündigung des Bausparvertrages -innerhalb welcher Zeit ?? - nötig sein.

Welche Variante hier zum Tragen kommt incl. Auskünfte, wie hoch die aktuelle Bewertung des BV ist, kann nur die ausstellende Bank anhand der Ansparhöhe und der bisherigen Laufzeit beantworten.

Was ich noch empfehle zu berücksichtigen, ist, daß die Bausparverträge eher eine bescheidene Verzinsung aufweisen.

Nachdem die Verzinsung für den Vermieter kautionserhöhend wirkt und der Zugriff im Anforderungsfall nicht nur auf das Kapital sondern auch auf die Zinsen des hinterlegten Kapitals möglich ist, ist es sehr wohl von Interesse zB bei Euro 2.500 Kaution 0,32 % in zehn Jahren somit Euro 80,00 an Zins oder bei einer anderen vergleichbar sicheren Anlage 3,20 % und somit über die aktuelle Besicherung direkten Zugriff auf ein Mietkautionskonto mit nunmehr Euro 800,00 zusätzlich zum Bausparguthaben zu haben.

Ich hoffe, damit ist geholfen!

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Hallo Sandra ,

Leider kenne ich mich da auch nicht so gut aus , aber ich gehe davon aus das es sich damit verhält wie mit einer Bankbürgschaft.
Dabei übernimmt die Bank als Bürge die Kaution.
Sollte es bei Auszug berechtigte Forderungen geben zahlt die Bank das Geld das dem Vermieter zusteht an den Vermieter und den Rest an den Mieter.
Bei solchen Angelegenheiten würde ich mich mit der Bausparkasse in Verbindung setzen , denn die machen das anscheinend öfter und man wird nicht behumst.
Fragen kostet nichts und die Zeit würde ich investieren.

Ich hoffe ich habe wenigstens etwas helfen können

Elmar

Also ich kenne nur das Kautionssparbuch.

hallo sandra,

ich denke ich kann nicht wirklich weiterhelfen - ein verMieterschutzBund o.ä. hilft jedoch sicher gerne . mein subjektiver erster eindruck ist: absurd! warum mieten welche eine wohnung, wenn sie selber bauen? wie passt das zusammen , das sie nicht verständlich sagen können was die bauanlage wert ist und wie man da ran kommt - ich finde es absurd in so einem dirket verhältnis allgemein-wissen über dritte ranholen zu müssen.

mfg
a.