Hallo,
meine neuen Mieter haben für die Kaution den Vorschlag einer „Verpfändung ihres Bausparguthaben“ gemacht. Ich kenne mich damit nicht aus und habe auch kein Info Material gefunden. Entsteht mir als Vermieter daduch irgendein Nachteil? Kommt man tatsächlich dann auch an das Geld heran? Wie erfahre ich, wie hoch das Bausparguthaben ist? Vielen Dank!
Sandra
Hallo, die Höhe des Guthabens ergibt sich aus dem letzten
Kontoauszug vom 31.12.2009. M.W. wäre es aber notwendig,
dass die Bausparkasse zustimmt. Sonst könnten die
Mieter demnächst evtl. das Guthaben abrufen und die
Verpfändung wäre nichts wert. Gruß
Ich kann Dir nicht sagen ob es sicher ist oder nicht.
Aber ich habe ne zeitlang zig Mieter u Vermieter betreut, niemals habe ich was davon gehört, dass ein BSV als Kaution gedacht ist.
Sag doch einfach, dass Du dies nicht haben willst, sondern ein Mietkautionssparbuch, Geld oder ne Bankgarantie haben willst und gut iss!?
Hallo,
die Verpfändung eines Bausparguthabens ist gar nicht so unüblich. Einige Bausparkassen bieten das sogar speziell an.
Die Verpfändung muss ber Bausparkasse angezeigt werden; ggf. stellt dir die Bausparkasse ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Der Kontoauszug vom 31.12.2009 bringt dir nichts, da das Guthaben inzwischen umgebucht sein könnte.
Gruß
tycoon
Hallo !
Grundsätzlich :
- machen kann man alles
- in Verträge od. Vereinbarungen kann man so ziemlich alles
schreiben - wenn beide Seiten damit einverstanden sind
meine neuen Mieter haben für die Kaution den Vorschlag einer
„Verpfändung ihres Bausparguthaben“ gemacht.
- das klingt ganz so, als ob die Mieter den Betrag für die Kaution
nicht aufbringen können - wenn es seriöse, bonitätsmäßig einwandfreie Leute sind, würde ihnen ihre Hausbank auch eine Bankbürgschaft geben
Entsteht mir als Vermieter daduch irgendein Nachteil? Kommt
man tatsächlich dann auch an das Geld heran?
- die „Abtretung“ muß der Bausparkasse offengelegt werden, damit dort das Bausparkonto entspr. gesperrt wird. Die Bausparkasse muß die Abtretung akzeptieren und bestätigen.
- ein Bausparkonto ist natürlich kein Sparkonto, von dem man einfach abheben kann wie man will
- bei einem Verfügungswunsch könnte die Bausparkasse z.B. auf Kündigungsfristen (bis zu 4 Monate) bestehen
- falls vor Ablauf der Bindungsfrist oder Sperrfrist (bei älteren Verträgen) verfügt wird, könnte dem Kto.inhaber (Mieter) ein Zinsverlust entstehen oder er muß evtl. Wohnungsbauprämie zurückzahlen (… wäre aber nicht dein Problem…)
Wie erfahre ich,
wie hoch das Bausparguthaben ist?
- eine Möglichkeit ist natürlich der letzte Jahreskontoauszug
- sicherer ist aber eine aktuelle Saldobestätigung entweder von der Bausparkasse direkt oder evtl. von der Hausbank, die den Vertrag vielleicht abgeschlossen hat
Fazit :
würde ich nicht machen !!
Servus
-heddygg-
Hallo Sandra,
eine Kaution über einen BSV ist nichts ungewöhnliches. Dafür gibt es von der Bausparkasse Vordrucke. Deine Sicherheit ist genausohoch wie bei jedem Sparbuch auch. Denn dein Betrag ist definitiv an dich abgetreten und ohne deine Zustimmung kann der Mieter auch nicht darüber verfügen. Aber dein Mieter erhält dafür meist mehr Zinsen oder baut sich damit ein zinsgünnstiges Darlehen auf.,
lg Stefan