Verpfändung eines Haus bei kleinen Schuldbeträgen

Ist es rechtens, wenn  wegen einer Schuld von ca. 400,-- Euro, der Eigentum (eigenes Haus)
verpfändet wird und zur Versteigerung ansteht? (Vorher keine Mahnung, keine weiteren Schreiben)

Nur mal kurz nachgehakt:

Es gibt eine Rechnung über 400€, die wird nicht gezahlt.
Dann kommt aus heiterem Himmel ein Brief vom Amtsgericht, dass nun das Haus zwangsversteigert wird.

In welchem Land spielt dieses Fallbeispiel?

Hallo X-Strom,

Es gibt eine Rechnung über 400€, die wird nicht gezahlt.
Dann kommt aus heiterem Himmel ein Brief vom Amtsgericht, dass
nun das Haus zwangsversteigert wird.

In welchem Land spielt dieses Fallbeispiel?

wenn man den Sachverhalt so betrachtet, könnte es ABSURDISTAN sein :wink:

Gruß

BHShuber

Wenn das Eigenheim oder eine andere Immobilie zur Versteigerung ansteht, ist die amtsgerichtliche Anordnung dieser Zwangsversteigerung, nur bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels - also eines auf Geldzahlung gerichteten Vollstreckungsbefehls oder Urteils- möglich. Bereits dadurch ist der Schuldner und Eigentümer „gemahnt“ und über die Möglichkeit des „Widerspruchs“ und der gerichtlichen Überprüfung in Kenntnis gesetzt worden. Mehrmals wurden Fristen gesetzt und Adressen genannt, wo und wie man sich gegen den Geldanspruch zur Wehr setzen kann. Selbst im Versteigerungsverfahren kann der Eigentümer jederzeit die Versteigerung durch die Forderungstilgung oder durch die Beantragung der vorläufigen Verfahrenseinstellung ganz oder vorläufig abwenden. fly-singapore soll hier bitte erklären, was er denkt, wie der Gläubiger besser und schneller an sein Geld kommen soll, und weshalb erst jetzt die Frage aufkommt. Es muß inzwischen eine Zeit von mindestens einigen Monaten ungenutzt verflossen sein. Die Angabe in der Fragestellung ist deshalb sicher unzutreffend…