Verpfändung, Gerichtsvollzieher, Haushaltsgeräte

Hallo,
Ich brauche bei dem folgenden Fall eure konstruktive Hilfe.
Ich habe einige Schulden gemacht, es lief alles gut aber durch eine Scheidung und Unterhaltszahlungen usw. konnte ich meine Schulden ab einer gewissen Zeit nicht mehr zahlen können.
Ich bin aus meiner ersten Ehe und meiner Wohnung nur mit meiner Kleidungen und vielen Schulden rausgegangen.
Dann habe ich nochmal geheiratet.
Meine jetzige Frau hat im Ausland als Finanzmanagerin gearbeitet und hatte dementsprechend auch etwas Geld mitgebracht.
Ich habe, bis sie in Deutschland gekommen ist die Wohnung so viel es geht eingerichtet. Die Küche, Schlafzimmer und Möbel hatte ich noch kaufen können aber ohne Elektrogeräte.
Sie ist seit Ende 2014 in Deutschland eingereist und wir haben mit Ihrem Geld die fehlenden Haushaltsgeräte wie Fernseher, Spülmaschine usw. gekauft. Da wir hauptsächlich im Internet eingekauft haben, sind die Rechnungen auch auf meinen Namen gestellt.
Vor einer Woche wurde einen Wohnungsdurchschunngsbeschluss habe ich per Post bekommen. Das heißt, dass der Gerichtsvollzieher in meine Wohnung kommen und die Sachen mitnehmen kann
Meine Frage ist, wie kann ich es verhindern dass Gerichtsvollzieher auch die Sachen mitnimmt, die von meiner Frau gekauft worden sind?
Ich habe sowieso einen Antrag auf Insolvenz gestellt aber möchte nicht dass meine Frau aufgrund meiner Schulden aus erster Ehe sich von Ihren Haushaltsgeräten trennen muss, obwohl sie diese finanziert hat.
Ich weiß jetzt, dass ich die Ex-Frau nicht heiraten sollte, wenn schon dann keine Kinder mit ihr machen sollte, wenn schon, dann keine Schulden aufnehmen musste, aber dafür ist es zu spät.
Ich bitte euch deswegen darum, keine Vorschläge, die die Vergangenheit betreffen, zu teilen.
Ich danke vorab für eure Bemühungen

Viele Grüße

Ein ganz normaler Mann in Deutschland nach der Scheidung

Hallo!

Es kann ja gar nicht der „normale“ Haushalt gepfändet werden, den man braucht.
Also Haushaltsgeräte und normale( kein Luxus) Unterhaltungselektronik ist für den GVZ uninteressant. Bringt kaum etwas ein, verursacht nur Kosten.

Er sucht in erster Linie Bargeld, wertvollen Schmuck, höherwertige Autos oder Unterlagen (Kontoauszüge) aus denen Guthaben ersichtlich sind.

Und man kann ihm gegenüber immer nachweisen das bestimmte Gegenstände gar nicht einem selbst gehören.
Zwar ist das bei eigenem Namen auf Rechnung schwieriger, hier gilt nach erstem Anschein auch Besteller = Eigentümer. Aber schon mit dem Zahlungsnachweis der Kaufsumme kann man etwas gegenteiliges belegen.

Lies mal hier rein. http://www.caritas-deggendorf.de/einrichtungen/insolvenzberatung/ratgeber_wenn_der_gerichtsvolzieher_kommt.htm

Mfg
duck313

Danke für die zügige Antwort.

leider haben wir für meine Frau kein Konto bei einer Bank eröffnet, da sie noch deutsch lernt und mindestens ein Jahr nicht arbeiten kann, braucht sie auch kein Konto.
Deswegen haben wir Ihr Geld auf mein Konto eingezahlt. Das heißt, es sieht so aus, als ob ich die Kosten gezahlt hätte.

Kann man mit einem Eid-Schreiben was erreichen,wo meine Frau diesen Sachstand schildert und ein Eid ablegt, dass die Sachen von ihrem Geld bezahlt wurden ?

Danke vorab

Viele Grüße