Verpfelegungsmehraufwand für geschäftsführer?

hallo,

es gibt einen, der eine mini gmbh (UG) hat. da bis oktober die privaten reserven ausreichen und die UG vernünftig auf den weg gebracht werden soll, verzichtet der geschäftsführende gesellschafter (alleiniger) auf eine gehaltszahlung.

hat er anrecht auf den verpfegungsmehraufwand? wird der GF diesen nur in seiner privaten steuererklärung angeben? muss er als GF eine lohnsteuerkarte haben?

hat er anrecht auf den verpfegungsmehraufwand?

Was steht denn im Anstellungsvertrag? Und liegen die Voraussetzungen für einen Verpflegungsmehraufwand überhaupt vor?

wird der GF
diesen nur in seiner privaten steuererklärung angeben?

Siehe oben, liegen denn die Voraussetzungen für einen Verpflegungsmehraufwand überhaupt vor?

muss er
als GF eine lohnsteuerkarte haben?

Wenn er lohnsteuerlich kein Arbeitnehmer ist dann nicht.

im vertrag ist nichts vermerkt.

ich gehe davon aus, dass die vorausstzung dafür gegeben ist, reisetätigkeit ab 8 stunden bis hin zu 24 stunden inkl. übernachtungen ausserhalb etc. die spesen werden per quittungen /rechnungen abgerechnet.

muss der GF nun die reisen in seine privaten steuererklärung eintragen um den aufwand zu bekommen?

.die spesen werden per

quittungen /rechnungen abgerechnet.

Abgerechnet bei wem?

muss der GF nun die reisen in seine privaten steuererklärung
eintragen um den aufwand zu bekommen?

Wenn keine Erstattung durch die UG erfolgt dann sollte er das machen.

.die spesen werden per

quittungen /rechnungen abgerechnet.

Abgerechnet bei wem?

muss der GF nun die reisen in seine privaten steuererklärung
eintragen um den aufwand zu bekommen?

Wenn keine Erstattung durch die UG erfolgt dann sollte er das
machen.

  • der GF rechnet das über die UG ab. alle angefallenen kosten gehen zu lasten der UG

  • danke, der GF wird dass dann in seiner privaten steuererklärung eintragen