Hallo,
hier meine hypotethische Frage:
im August diesen Jahres ist Person A in einen Altbau gezogen, der nicht wirklich bewohnbar war. Der Vertrag hat die Standardklausel, dass die Wohnung in ihrem Ursprungszustand abgegeben werden muss.
Person A hat die Wohnung auf eigene Kosten renoviert (insbesondere Bodendielen abgeschliffen und gestrichen), nun meinte die Vermieterin Person B(nach über 4 Monaten!) dass ihr die Person A gewählte Bodenfarbe nicht gefällt und Person A bei Auszug wie vertraglich vereinbart den Ursprungszustand herstellen soll.
Nunja, der Ursprungszustand war fleckige Farbe, Teppichkleberreste, hochstehende Holzsplitter, usw. Nun mag Person B zwar die Farbe nicht gefallen (ist im Prinzip eine ähnliche Farbe wie vorher, nur weniger gesättigt), aber wenigstens gibt es eine glatte, geschlossene Fläche und versiegelt wurde auch.
Jetzt die blöde Frage: Was tun? Ist Person A dazu verpflichtet den Ursprungszustand herzustellen, auch wenn dieser quasi mutwillige Zerstörung erfordert?
Danke im Vorraus für alle die sich etwas Zeit zur Beantwortung nehmen