Verpflegungsgeld absetzen/Frage Auslandsaufenthalt

Hi,
Habe zwei Fragen zu meinner Steuererklärung.
Da ich in einem Kinder - und Jugendheim arbeite, bin ich aus pädagogischen Gründen dazu verpflichtet gemeinsam mit den Kindern zu essen, muss jedoch die Verpflegung selbst Finanzieren. Jedoch wäre es günstiger, wenn ich mein eigenes Essen mitbringen würde, daher würde ich gerne wissen, ob ich zumindest einen Teil der gezahlten Verpflegung von den Steuern absetzen kann, und wenn ja zu welchem Anteil und wo schreibe ich das bei der Steuererklärung rein?

Außerdem sind wir regelmäßig auf Freizeiten mit den Jugendlichen im Ausland. Reisekosten und Verpflegung werden von der Einrichtung übernommen, jedoch habe ich gehört, dass man trotzdem Geld von der Steuer zurückbekommt, da man ja in der kompletten Zeit nicht zu Hause ist. Kann mir hier auch jemand weiterhelfen?

Danke schon einmal im Vorraus!

Grüßle Ratte

Hallo Ratte87,

beide von Dir genannten Kosten sind Werbungskosten, die Du evtl. in der Anlage N geltend machen kannst.

Aber ich habe meine Bedenken:

Bei den Kosten für das gemeinsame Essen wären als erstes die Höhe interessant; zweitens benötigtst Du eine Bestätigung des Arbeitgebers, daß Du diese aufwenden mußt.

Und dann kommt die entscheidende Frage: Ist der Mehraufwand als Werbungskosten zu sehen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes ???

Ich kann mir hier eine Anerkennung des FA nicht vorstellen, aber immer versuchen mit der Differenz zwischen Eigenkosten Essen und Kosten Arbeitgeber.
Einzutragen als sonstige Werbungskosten, aber Begründung !!!

Mit den Freizeiten der Jugendlichen kann ich Dir noch weniger Hoffnung machen; alle Kosten dieser Reisen werden von Deinem Arbeitgeber übernommen.

Du hast keine Zusatzkosten, im Gegenteil, Du sparst Deine Verpflegung zu Hause.

Dienstreisenpauschalen scheiden meines Erachtens aus; den Pauschalen wird der Wert der steuerfreien Erstattung des Arbeitgebers gegenüber gestellt. Und dieser bezahlt ja alles.

Doppelte Haushaltsführung entfällt, da Du ja keinen Haushalt im Ausland führst. Dies gilt für evt. mögliche Heimfahrten.

Sorry, keine guten Nachrichten.

Stefan Seidel

Hallo,

für die Verpflegungskosten gibt es aufgrund der Erstattung durch den ARbeitgeber keine steuerliche ERstattung.

Das Essen ist aus m.E. nicht abzugsfähig.

Hallo,

zu Punkt 1: das Essen können Sie leider nicht absetzen.
zu Punkt 2: für Arbeit-Zeit außerhalb ihres festen Arbeitsplätzes können sie Pauschalbeträge absetzen.

hierfür gilt: Abwesenheitsdauer mindestens 8 Std = 6.-€ Pro Tag
" 14 Std.= 12.-€ pro Tag
" 24 Std.= 24.-€ pro Tag
Ich denke das Sie dafür eine Aufgliederung-Nachweis ihres Arbeitgeber beifügen müssen.

Viele Grüße
monika61