Verpflegungsgutscheine ?

hallo,

ich habe im freundeskreis jetzt davon gehört, dass einige von ihrer firma verpflegungsgutscheine bekommen, die sie im supermarkt einlösen können. das soll steuer- und sozialversicherungsfreie einkommensbestandteile sein. wer stellt denn diese gutscheine aus? gibt es bestimmte supermärkte, von denen man die kaufen kann? Und wenn ja, wo frage ich da ggf. an? sind diese einkommensbestandteile auch für den arbeitgeber ohne abgaben?

hat jemand nähere infos für mich darüber? ich stehe kurz vor meiner nächsten gehaltsverhandlung und finde das eine wirklich interessante idee.

tausend dank für jegliche hilfe,
sandrina

Hallo,

Vielleicht hilft das http://stb-ficht.de/news.php/hauptkat/4/news_id/112/… schon etwas weiter?

Bezüglich Gehaltsverhandlung beachte man folgendes: „Allgemeine Voraussetzungen: Es muss sich um Zahlungen zusätzlich zum Gehalt handeln, dh. keine Gehaltsumwandlung darstellen.“

MfG

Hallo Sandrina,

vermutlich meinst Du die Restaurant-Schecks von Sodexho:

http://www.sodexhopass-de.com/34_DEU_HTML.htm?gclid=…

Ich habe diese Schecks jahrelang von diversen Arbeitgebern bekommen und es funktioniert wunderbar.
Akzeptanzstellen kannst Du auch auf der Sodexho-Homepage suchen.

Gruß
Guacamole

Servus,

(a) die Essenmarken gibts bloß, wenn der Arbeitgeber das möchte.
(b) sie sind keine Gehaltsbestandteile, sondern werden bloß dann vergünstigt besteuert und „verbeitragt“, wenn sie zusätzlich zum Gehalt herausgegeben werden.
© steuer- und sozialversicherungsfrei sind sie nicht. Unter bestimmten Umständen ist die Abgabenlast im Vergleich zu zusätzlichem Barlohn etwas geringer.
(d) ein Arbeitgeber, der rechnen kann und will, wird viel lieber die höhere Abgabenlast an Barlohn in Kauf nehmen, als den ungeheuren administrativen Aufwand, der an Essenmarken dranhängt: Der kostet ihn nämlich mehr. Zumal er bei Essenmarken für Dinge grade stehen muss, die er überhaupt nicht kontrollieren kann und die bei den Annahmestellen auch nicht eingehalten werden (nicht mehr als eine Marke auf einmal; kein Bargeld für Essenmarken; keine Lebensmittel für den Haushalt, sondern bloß für Mahlzeiten auf der Arbeit).

Jede Agentur, die zu (d) was anderes sagt, macht bloß Reklame.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank an alle !!! Das hat mir sehr geholfen.

Es könnte wirklich Probleme geben beim Einlösen der Gutscheine? Auch wenn die betreffenden Supermärkte bei den Gutscheinanbietern auf der Website als Partner ausgewiesen sind? Und es wäre tatsächlich möglich, dass ich für die Marken keine „normalen“ Lebensmittel bekommen, sondern nur etwas, das nach Mittagessen für´s Büro aussieht? Ich hatte jetzt mal gegoogelt und bin auf die Sodexho-Seite gestoßen, die solche Gutscheine und Wertmarken anbieten. Klingt eigentlich alles ganz gut, aber nun bin ich skeptisch :-S Die gesamte Administration würde übrigens die übernehmen.

Grüße von
Sandrina

Servus,

(d) ein Arbeitgeber, der rechnen kann und will, wird viel
lieber die höhere Abgabenlast an Barlohn in Kauf nehmen, als
den ungeheuren administrativen Aufwand, der an Essenmarken
dranhängt: Der kostet ihn nämlich mehr. Zumal er bei
Essenmarken für Dinge grade stehen muss, die er überhaupt
nicht kontrollieren kann und die bei den Annahmestellen auch
nicht eingehalten werden (nicht mehr als eine Marke auf
einmal; kein Bargeld für Essenmarken; keine Lebensmittel für
den Haushalt, sondern bloß für Mahlzeiten auf der Arbeit).

Hallo,
also zu den administrativen Sachen kann ich nichts sagen. Nur soviel, ich hatte mit dem einlösen der Essensmarken noch nie Schwierigkeiten. Bin ganz normal damit einkaufen gegangen (Spar und Penny), hab soviele Marken abgegeben das es reichte und eventl. Restgeld in Bar ausbezahlt bekommen. Auch beim essen gehen in ausgewiesenen Restaurants gab es -zumindest bei mir - noch nie die von Dir beschriebenen Probleme.

Viele Grüße, Cora

Schöne Grüße

MM

Servus,

genau das ist das Problem: Die Annahmestellen machen mit den Essenmarken alles, was man nicht damit machen darf, wenn man tatsächlich die ermäßigte Besteuerung haben will. Wenn die beschriebenen Kriterien nicht eingehalten werden, sind die Essenmarken ganz genau so steuer- und sozialversicherungspflichtig, als würde man ihren Wert als Barlohn ausbezahlen - und nicht nur mit dem viel niedrigeren Sachbezugswert.

Alle Versuche der Agenturen, dieses Risiko herunterzuspielen, halten genau so lang, bis das Thema bei einer Lohnsteueraußenprüfung oder Sozialversicherungsprüfung aufgegriffen wird.

Fazit: Der Arbeitgeber hat davon nichts außer einem im Vergleich zu Barlohnzahlung dramatisch höheren Aufwand und einem völlig unkalkulierbaren Risiko.

Dass das für die Arbeitnehmer vorübergehend ganz interessant sein kann, wenn sich ihr Arbeitgeber von einem Anbieter breitschlagen lässt, steht außer Zweifel - die Arschkarte dabei haben ja nicht sie gezogen, sondern der Betrieb, von dem sie leben.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Es könnte wirklich Probleme geben beim Einlösen der
Gutscheine?

Nein, da hast Du mich falsch verstanden: Wenn man die ermäßigte Besteuerung beansprucht, müsste es Probleme geben. Dass es aber keine gibt, ist genau das Problem an den Dingern: Sie unterliegen keiner ermäßigten Besteuerung, es ist völlig egal, ob Marken im Wert von meinetwegen hundert Euro herausgegeben werden oder hundert Euro Lohn bezahlt werden.

Ich hatte jetzt mal
gegoogelt und bin auf die Sodexho-Seite gestoßen,

Tja - wenn sich Sodexho noch den deutschen Bundestag und das Finanzministerium kauft, werden auch die entsprechenden Gesetze und Richtlinien so umgeschrieben, dass das passt. Derzeit bestimmt aber noch der deutsche Bundestag über deutsche Steuergesetze und nicht Sodexho. Das ist das Problem…

-S Die gesamte
Administration würde übrigens die übernehmen.

Das ist Kappes. Der Arbeitgeber und nur dieser kann sicherstellen, dass pro tatsächlich gearbeitetem Tag nicht mehr als eine Marke herausgegeben wird. Woher soll Sodexho denn wissen, wer wann krank war, auf Dienstreise war, bloß vier Stunden gearbeitet hat etc.? Sodexho kann das bloß tun, wenn man die dafür notwendigen Angaben liefert. Und wer soll die erheben? Rechne das mal in Manntage um. Und dann noch die Ausgabe der Marken, Registrierung der Empfänger und der empfangenen Mengen, Abgleich mit den Anwesenheitstagen etc. Oh je…

In Frankreich, wo Sodexho herkommt, funktioniert das anders. Aber seit Ende des Besatzungsstatuts hammer halt auch punktuell kein französisches Recht mehr…

Schöne Grüße

MM

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ich bekomme auch die Sodexho „Restaurantchecks“ - damit kann man ganz prima in Supermärkten (in Berlin zB Kaiser’s, Real usw) einkaufen gehen. Aber auch viele Restaurants nehmen die Dinger. Probleme gab es damit noch nie, den KAssiererinnen sind die auch bekannt, so dass die anstandslos und ohne fragende Blicke genommen werden.

Das einzige „Problem“ ist, dass auf diese Schecks nicht rausgegeben wird, man muss also immer mit den Schecks drunter bleiben und dann den Rest bar dazulegen. Beispiel - wir bekommen Schecks für 3,07 (das ist wohl der steuerfreie Betrag pro Tag). Wenn ich für 20 EUR Lebensmittel kaufen will, dann lege ich 6 Schecks (= 18,42 EUR) hin und 2 EUR bar - auf die wird dann auch rausgegeben.

es heisst auch, man dürfe darauf nur Lebensmittel kaufen, keine Zeitschriften oder Alkohol. aber in der Regel interessiert das die Damen an der Kasse nicht wirklich.