Verpflegungsmehraufwand

Hallo, haben da ein kleines Problemchen und hoffe ihr könnt helfen.
Herr X ist angestellt als AD-Mitarbeiter mit Firmen PKW (1% versteuerung) und übernachtet im In-und Ausland. Herr X setzt sie entstandenen Kosten und die Zeit der Tötigkeit auf die Speenabrechnung des AG. Dieser überweist. Geprüft ob die Spesen ohne Abzug überwiesen werden,hat Herr X bis heute nicht.
Nun die Frage: Kann Herr X diesen Verpflegungsmehraufwand steuerlich nochmal absetzen?
Das hat der Steuerberater nämlich für das vergangene Jahr getan und das FA hat es erstattet.
was meint ihr dazu?

Hallo,

Geprüft ob die Spesen ohne Abzug überwiesen werden,hat Herr X bis heute nicht.

??? Was soll das bedeuten???

Kann Herr X diesen Verpflegungsmehraufwand steuerlich nochmal absetzen?

Erstattungen des AG sind selbstverständlich gegenzurechnen. Diese werden in der Regel aber auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt.
Gruß
S

Was wird in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt?Das normale Bruttoentgelt aber nicht die Spesenabrechnungen.Ist mir neu

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Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung - steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit