Verpflegungsmehraufwand

Hallo!

Wir diskutierten gerade ausführlich, ob bei folgendem Fall Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann:

Ein Bildungsreferent ist mehrere Tage dienstlich unterwegs.

a) Unterkunft und Verpflegung werden vom Arbeitgeber gezahlt.
b) Unterkunft wird vom Arbeitgeber gezahlt, Verpflegung zahlt Arbeitnehmer selbst.
c) Unterkunft wird vom Arbeitgeber gezahlt, als Leiter einer Selbstversorgerfreizeit kocht der Bildungsreferent für die jugendlichen Teilnehmer und isst auch selbst mit.

In welchen Fällen kann Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden? Geht das überhaupt?

Herzlichen Dank an alle, die was wissen,

Sabine

Hallo Sabine,

Wir diskutierten gerade ausführlich, ob bei folgendem Fall
Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung geltend gemacht
werden kann:

geltend machen kann jeder alles, ob es jedoch anerkannt wird … :smile:

Ein Bildungsreferent ist mehrere Tage dienstlich unterwegs.

a) Unterkunft und Verpflegung werden vom Arbeitgeber gezahlt.
b) Unterkunft wird vom Arbeitgeber gezahlt, Verpflegung zahlt
Arbeitnehmer selbst.
c) Unterkunft wird vom Arbeitgeber gezahlt, als Leiter einer
Selbstversorgerfreizeit kocht der Bildungsreferent für die
jugendlichen Teilnehmer und isst auch selbst mit.

In welchen Fällen kann Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht
werden? Geht das überhaupt?

Grundfrage: was sind Werbungskosten? Werbungskosten sind Aufwendungen die dem Arbeitnehmer entstanden sind.

a) keine Werbungskosten entstanden*
b) Verpflegung sind Werbungskosten, Unterkunft nicht*
c) Unterkunft nicht, Verpflegung … da wöllte ich mich nicht festlegen.*

* alle Angaben ohne Gewehr :smile:

LG Tobi@s

Verpflegungsmehraufwand gibts in diesem Fall immer, die Beträge werden pauschal angesetzt.
Die Erstattung vom AG muss nur gegengerechnet werden.
Übertsteigt die Erstattung die Pauschbeträge ist zusätzlicher Arbeitslohn zu versteuern.
Das gleiche gilt für die Unterkunft nur dass die nicht pauschal angesetzt wird. Es gilt immer :

Gezahlt - Erstattet = positiv -> Restbetrag = Werbungskosten
Gezahlt - Erstattet = negativ -> neg. Betrag = zusätzlicher Arbeitslohn