Hallo!
Wir diskutierten gerade ausführlich, ob bei folgendem Fall Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann:
Ein Bildungsreferent ist mehrere Tage dienstlich unterwegs.
a) Unterkunft und Verpflegung werden vom Arbeitgeber gezahlt.
b) Unterkunft wird vom Arbeitgeber gezahlt, Verpflegung zahlt Arbeitnehmer selbst.
c) Unterkunft wird vom Arbeitgeber gezahlt, als Leiter einer Selbstversorgerfreizeit kocht der Bildungsreferent für die jugendlichen Teilnehmer und isst auch selbst mit.
In welchen Fällen kann Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden? Geht das überhaupt?
Herzlichen Dank an alle, die was wissen,
Sabine