Hallo
Ich muss für die nächsten 6 Wochen in unseren Firmenhauptsitz , in einer anderen Stadt Frankfurt ) . Ich wohne und arbeite jedoch in Augsburg . Kann ich auch für das Wochende Verpflegungsmehraufwand geltend machen ?
DANKE !!
Birgit
Hallo
Ich muss für die nächsten 6 Wochen in unseren Firmenhauptsitz , in einer anderen Stadt Frankfurt ) . Ich wohne und arbeite jedoch in Augsburg . Kann ich auch für das Wochende Verpflegungsmehraufwand geltend machen ?
DANKE !!
Birgit
Hallo Birgit,
Sie haben leider nicht geschrieben, ob dies eine einmalige Dienstreise an den Tätigkeitsort ist oder ob sie in diesem Jahr schon dort waren oder nochmal dorthin fahren.
Ist die Tätigkeit dort nur vorübergehend, ist es eine normale Dienstreise.
Für die Wochenenden bei einer längerfristigen Dienstreise können lt. Urteil v. Bundesfinanzhofs vom 15.12.1982, I R 73/79 die V-Pauschalen durchgez. werden. Dadurch wird der Reise der betr.Charakter nicht genommen, heißt es dort. Sie sollten aber prüfen, was in der hausinternen Reisekostenrichtlinie steht.
Fahren Sie jedoch mehrmals im Jahr aus dem gleichen Anlass (gleicher Tätigkeitsort, gleicher Anlass) dorthin, haben Sie dort auch eine regelm. Arbeitsstätte, wenn Sie durchschnittlich an einem Arbietstag/Arbeitswoche (46 Tagen/Jahr) dort sind. Für den Besuch einer regelm. AS können keine V-Pauschalen abgerechnet werden.
Wenn nichts in der hausinterner RK-Richtlinie steht, sprechen Sie Ihren AG an, der entscheidet das dann.
mfg Tina
Hallo Tina
Vielen Dank !!
LG
Birgit
Guten Tag Birgit.
Solange Sie am Wochenende nicht zu Ihrer Wohnung nach Augsburg zurückkehren, können Sie auch für diese Tage die steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand (bis zu 24,00 EUR täglich) geltend machen (siehe: § 4 Abs 5 EStG). Für Zeiten, an denen Sie sich in der Wohnung in Augsburg aufhalten, entfällt dieser Anspruch.
Hinweis: Nach den ersten drei Monaten einer Dienstreise entfällt dieser Anspruch komplett.
Schönen Gruß,
Thorsten
Vielen Dank Thorsten
Im Gesetz steht jedoch betrieblich tätig , und das bin ich ja nicht . Aber ich habe trotzden erhöhte Verpflegungskosten , wofür wohl der Verpflegungsmehraufwand sein soll .
Danke !!!
Gruss
Birgit
Hallo Brigit,
ja wenn keine Heimreise erfolgt.
mfg
Ben