Wenn man nebenberuflich nach der Arbeit eine Fortbildung besucht (2 Jahre). Direkt nach der Arbeit zur Schule fährt. Arbeitsbeginn 8 Uhr, Arbeitsende 17 Uhr und dann 65 km (ca. 1 Std. Fahrzeit) zur Schule, Beginn 18 Uhr Ende 21:30 Uhr. Hat man dann Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand?
Als Verpflegungsmehraufwand werden die zusätzlichen Kosten bezeichnet, die anfallen, weil sich jemand aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann. Der beruflich bedingte Mehraufwand kann steuerrechtlich unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Man spricht auch von Reisespesen. Die Mehraufwendungen für Verpflegung dürfen nicht mit den Kosten für Bewirtung oder für Arbeitsessen verwechselt werden.
LG
Vielen Dank für Deine Antwort.
Ich kann leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
H.Schneider
Hallo,
soviel ich weiß kannst Du nur dann einen Verpflegungsaufwand bekommen, wenn Du täglich länger als 8 Stunden fort bist.
Allerdings müsstest Du 0,30 € pro gefahrenen Kilometer absetzen können.
Grüße von
Brendon
Vielen Dank für Deine Antwort, die Kilometer würden sich ja lohnen, wenn die Pauschale mal hochgesetzt werden würden. Viele Grüße.
Hallo,
der Verpflegungsmehraufwand kann erst ab einer Abwesenheit von 8 Std. angesetzt werden, wobei die Zeit am Arbeitsplatz hier nicht eingerechnet werden kann. Nur die Fahrzeit und Schulzeit zählt.
Aber Sie können die Fahrkosten und die Lernmittel, sowei einen „Lernarbeitsplatz“ absetzten.