Verpflegungsmehraufwand

Hallo,

ich habe da eine Frage…

folgende Situation:

Ich habe nun bei einem großen Arbeitgeber angefangen. Ich muss für ca. 9 Monate in einen 300km entfernten Ort um mich anlernen zu lassen. Ich bekomme da die Anreise und die Wöchentliche Fahrt nach Hause erstattet sowie die Unterkunft. Soweit so gut. Wie sieht es allerdings mit dem Verpfelgungsmehraufwand aus? Im Hotelzimmer ist weder ein Kühlschrank noch eine Möglichkeit sich was zu essen zu kochen. Somit ist man gezwungen sich immer etwas zu kaufen. Was ja somit ganzschön ins Geld geht. Meine Frage ist: Habe ich anspruch auf VMA Zahlungen? Wie kann ich diese geltend machen? Muss ich da mit meinem Arbeitgeber reden?

Danke

Hallo Cypress

Du könntest doch auch ein Apartment mit Kochgelegenheit mieten. Das
ist bestimmt günstiger als ein Hotelzimmer und obendrein vermutlich
auch noch gemütlicher.

Selbstverständlich kannst Du mit Deinem Arbeitgeber reden. Der wird
sich möglicherweise auf den Standpunkt stellen, dass Du zu Hause auch
für Dein Essen aufkommen musst.

Viel Erfolg!

Gruss
Heinz

pauschalen und varianten
Habe ich

anspruch auf VMA Zahlungen? Wie kann ich diese geltend machen?
Muss ich da mit meinem Arbeitgeber reden?

hallöli…du hast anspruch zweierlei art:
entweder du sprichst deinen AG an (wäre ein posten in der spesen-abrechnung). hätte den vorteil, dass du die regelpauschalen brutto für netto bekommst. natürlich sind sie sozialversicherungsfrei.
falls AG geizt, weil er ja schon für andere kosten aufkommt (die setzt er als betriebsausgaben genauso ab wie evtl. verpflegungspauschalen, ist für ihn also ein durchlaufender posten in der buchführung),
kannst du lohnsteuermindernd bei deiner steuererklärung diese verpflegungspauschalen in abzug bringen. nutzt dir natürlich nur was, wenn du auch lohnsteuer ans finanzamt abführen musstest :smile:

hier noch die pauschbeträge-staffelung:
abwesenheitsdauer (jeweils von zuhause wegfahren bis wieder heimkommen)
mindestens 8 std: 6 €, mindestens 14 std.: 12 €, mindestens 24 std: 24 €. da kommt schon ein schönes sümmchen zusammen im laufe von 9 monaten.

für ausführliches und sonstiges: buchempfehlung „der grosse konz“ :smile:))

schönes wochenende wünscht cornelia

OT: pauschalen und varianten
Hallo Cornelia,

falls AG geizt, weil er ja schon für andere kosten aufkommt
(die setzt er als betriebsausgaben genauso ab wie evtl.
verpflegungspauschalen, ist für ihn also ein durchlaufender
posten in der buchführung),

habe ich etwas verpasst? Seit wann sind Kosten durchlaufende Posten? Bis jetzt haben Kosten bei mir immer den Gewinn (zumindest vor Steuer) gemindert?

Durchlaufende Posten sind etwas, das von mir verauslagt wird und in gleicher Höhe von anderer Seite wieder eingenommen wird bzw. anderst herum ohne steuerliche Berücksichtigung.

Liebe Grüße

Karin