Hi,
ein AN ist auf einer Arbeitsstätte 26 km von zu Hause bzw. 21 km vom Büro entfernt eingesetzt, das ganze Jahr über.
Kann er hierfür Verpflegungsmehraufwand geltend machen?
Grüße Alex
Moin Alex,
Lies Dir mal bei Wikipedia die Erklärung durch.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand
Ich meine nur bei Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit bekommt man den Verpflegungsmehraufwand zugesprochen,
Bei Wikipedia steht auch noch was von „bis 3 Monaten“, was ja auch verständlich ist…
Gruss
Olaf
das ganze Jahr über.
Kann er hierfür Verpflegungsmehraufwand geltend machen?
Hallo,
wobei vielleicht zu prüfen wäre, wo der Arbeitsort lt. Arbeitsvertrag ist. Einsatzwechseltätigkeit kommt m. E. nicht in Betracht, weil es ja nicht wirklich „wechselnde Arbeitsstellen“ sind. Aber u. U. Abwesenheit von der Wohnung, die die übliche Arbeitszeit übersteigt?
Liebe Grüße
usch
Hi,
gemäß Vertrag ist der Arbeitsort das Büro. Der AN ist jedoch Bauleiter und als solcher an 4 Tagen die Woche auf der Baustelle, die weiter entfernt liegt.
Grüße Alex
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Hallo,
ein AN ist auf einer Arbeitsstätte 26 km von zu Hause bzw. 21
km vom Büro entfernt eingesetzt, das ganze Jahr über.
Kann er hierfür Verpflegungsmehraufwand geltend machen?
nein, das ist eine ständige Arbeitsstätte
Schöne Grüße
C.