Verpflegungsmehraufwand

Hallo,
ab welcher Entfernung von der normalen Arbeitsstätte kann ein Verpflegungsmehraufeand geltend gemacht werden? Angenommen, der AN ist 22 km von seinem Büro eingesetzt, könnte er den Mehraufwand ansetzen?
Grüße Alex

Hallo

Hallo,
ab welcher Entfernung von der normalen Arbeitsstätte kann ein
Verpflegungsmehraufeand geltend gemacht werden? Angenommen,
der AN ist 22 km von seinem Büro eingesetzt, könnte er den
Mehraufwand ansetzen?

mit Sicherheit wohl eher nicht. Zumutbare Arbeitswege sind mittlerweile bis über 50km täglich

Grüße Alex

LG
Mikesch

Servus Alex,

das hängt nicht von der Entfernung ab. Verpflegungsmehraufwand kann grundsätzlich nur bei Dienstreisen, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit geltend gemacht werden, vgl. § 4 Abs 5 Nr. 5 EStG; hier zum Nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

(so nach und nach wird die Seite mit dem Geier, auch wenn sie manchmal schwer zu lesen und zu verstehen ist, wirklich besser als das, was hier so an Antworten kommt - schade eigentlich)

Auch die von Freund Mikesch aus dem SGB entliehene Kriterium der Zumutbarkeit hat mit dieser Regelung aus dem EStG nichts zu tun.

Schöne Grüße

MM

Hi,
angenommen, der AN ist als Ingenieur an einigen Tagen der Woche im Büro, an einigen anderen den ganzen Tag über auf einer Baustelle eingesetzt. Das wäre dann als Einsatzwechseltätigkeit zu verstehen, es könnten also Verpflegungsmehrkosten abgeseztz werden?!
Grüße Alex

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Servus,

das wird sich wohl nur im Einzelfall entscheiden lassen.

Zur steuerlich wirksamen Einsatzwechseltätigkeit gehört, dass sie „berufstypisch“ sein muss, und dass im Einzelfall keine regelmäßig aufgesuchte Arbeitsstätte vorliegen darf.

Als „berufstypisch“ mag der ständige Wechsel der Einsatzorte gelten - obwohl es da die seltsamsten Dinge gibt: z.B. einen Lehrer, der ausschließlich als „Springer“ im Bereich eines Oberschulamtes eingesetzt wird, und dessen Tätigkeit keine ESW ist: Weil irgendeine Vertretung für einen ausgefallenen Kollegen eben doch regelmäßig an einem Ort stattfindet, egal ob das eine Woche ist oder fünf.

Die Regelmäßigkeit, mit der das Büro an drei Tagen in der Woche aufgesucht wird, spricht gegen eine Einsatzwechseltätigkeit. Ich denke nicht, dass sich da etwas erreichen lässt.

Schöne Grüße

MM