Verpflegungsmehraufwand 3-Monatsregel?

Hallo, ich „glaube zu wissen“, dass es in der Vergangheit so war, dass Verpflegungsmehraufwendungen lediglich bis zu einem Zeitraum von max 3 Monaten geltend gemacht werden können.

Wenn ein Arbeitnehmer nun beispielsweise von seinem Dienstherren (Bezugsjahr 2011) auf einen 4-monatigen Lehrgang kommandiert wird, sind dann die Verpflegungsmehraufwendungen über den Zeitraum von 3 Mo hinaus absetzbar oder hat die mir bekannte Regelung noch Bestand ?

Hallo,

Wenn ein Arbeitnehmer nun beispielsweise von seinem Dienstherren (Bezugsjahr 2011) auf einen 4-monatigen Lehrgang kommandiert wird, sind dann die Verpflegungsmehraufwendungen über den Zeitraum von 3 Mo hinaus absetzbar oder hat die mir bekannte Regelung noch Bestand?

Klingt nach Bundeswehr oder wo wird man noch kommandiert?
Da war mal was mit der doppelten Haushaltsführung, die irgendwie für bestimmte Personengruppen zeitlich begrenzt war.
Für die Verpflegungsmehraufwendungen gelten jedenfalls nach den aktuellen Gesetzestext und Lohnsteuerrichtlinien immernoch die drei Monate.
Interessant könnte auch das hier sein: http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer…

Grüße