Hallo, ich „glaube zu wissen“, dass es in der Vergangheit so war, dass Verpflegungsmehraufwendungen lediglich bis zu einem Zeitraum von max 3 Monaten geltend gemacht werden können.
Wenn ein Arbeitnehmer nun beispielsweise von seinem Dienstherren (Bezugsjahr 2011) auf einen 4-monatigen Lehrgang kommandiert wird, sind dann die Verpflegungsmehraufwendungen über den Zeitraum von 3 Mo hinaus absetzbar oder hat die mir bekannte Regelung noch Bestand ?