Verpflegungsmehraufwand Ausland

folgende situation:

AN beschäftigt als möbelmonteur. vertraglich wurde nichts wegen vma vereinbart. bisher hat AN es steuerlich geltend gemacht. arbeitsorte waren innerhalb deutschlands.

AN wurde 3 tage auf eine schulung nach frenkreich geschickt.
kann es sein, dass AN nun anspruch auf auszahlung des vma durch AG hat oder könnte dieser es wieder „nur“ steuerlich geltend machen?
falls nur in der ESt, welcher satz gilt und was kann er hierfür alles geltend machen?

vielen dank im voraus

Hallo,

AN beschäftigt als möbelmonteur. vertraglich wurde nichts
wegen vma vereinbart. bisher hat AN es steuerlich geltend
gemacht. arbeitsorte waren innerhalb deutschlands.

AN wurde 3 tage auf eine schulung nach frenkreich geschickt.
kann es sein, dass AN nun anspruch auf auszahlung des vma
durch AG hat oder könnte dieser es wieder „nur“ steuerlich
geltend machen?
falls nur in der ESt, welcher satz gilt und was kann er
hierfür alles geltend machen?

Aus einer seichten Ahnung heraus kenne ich keinen Unterschied zwischen VMA nur in Deutschland oder im Ausland. VMA ist VMA, nur ist eben der Anspruch höher im Ausland.

Meines Wissens sind die eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, ohne das man darauf einen Auszahlungsanspruch hat. Von daher bliebe nur die Geltendmachung über die Steuererklärung.

In Frankreich hätten wir für 2012 folgende Sätze (sofern nicht in Paris oder Straßburg gewesen:

  • zwischen 8 und 14 Stunden Abwesenheit: 13 Euro
  • zwischen 14 und 24 Stunden Abwesenheit: 26 Euro
  • mindesterns 24 Stunden Abwesenheit: 39 Euro.

LG
S_E