Hallo
jemand hat ein Arbeitgeber. Fuer diesen arbeitet er ganz normal ein halbes Jahr. Das naechste halbe Jahr wird der Arbeiter als Leiharbeiter an die Firma X verliehen. Bei dieser arbeitet er dann als Leiharbeiter das naechste halbe Jahr und auch das Folgejahr drauf. Firma X ist vom normalen Wohnsitz des Arbeiters so weit entfernt das der Arbeiter im Hotel in der Naehe der Firma X bleibt.
Meine Frage:
Kann er fuer die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen?
Danke, LG