Verpflegungsmehraufwand bei überbetrieblicher Fortbildung?

Hallo,

dürfen einem Auszubildenden, der im Rahmen der Ausbildung an einer verpflichtenden, überbetrieblichen Fortbildung teilnimmt, welche 8,75h in der 41km vom normalen Arbeitsort entfernt ist, Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand bezahlt werden, welche

  • der Auszubildende nicht versteuern muss
  • der Ausbildungsbetrieb gewinnmindernd ansetzen darf?

Fürs Baugewerbe ist das hier sicher lesenswert.

Moin,

vielleicht übersehe ich da den Hinweis - aber mein Problem ist:

EStG, §4 Abs.5:
Wird der Steuerpflichtige vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig, sind die Mehraufwendungen für Verpflegung nach Maßgabe des § 9 Absatz 4a abziehbar;

Ist die Teilnahme an der Fortbildung eine „betriebliche Tätigkeit“?

Moin,

darf man. Der Azubi befindet sich außerhalb der ersten Tätigkeisstätte und ist länger als 8 Stunden unterwegs.
Entweder werden ihm 12€ steuerfrei über die Lohnabrechnung erstattet (das Lohnbüro sollte die Lohnart kennen) oder du gibst ihm 12€ aus der Kasse. Auf dem Beleg sollte so etwas stehen: Verpflegungsmehraufwand 12€ Azubi Kannix für Fortbildung Starkstrom, Datum, Unterschrift. Dann weiß die Buchhaltung oder der Steuerberater auch, wohin es gebucht werden muss.
Die 12€ sind der Maximalbetrag, der steuerfrei bezahlt werden darf.

Data

Hallo,

danke für die Antwort.
12€ steuerfrei bekommen ist halt schöner als 12€ Werbungskosten ansetzen (wenn man als Azubi fast keine LSt zahlt, ist die Einsparung da schon sehr begrenzt).

Bevor das jemand falsch versteht: Es ist mir schon klar, dass der Azubi keine Werbungskosten ansetzen darf, wenn er die Pauschale von mir bekommen hat.

Den Rest mach der Steuerberater - nur hat der heute Feierabend und ich will am WE die Unterlagen fertig machen.

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Schön, dass du so denkst. Viele AG sagen zu ihren Azubis, dass sie die Verpflegungsmehraufwendungen bei der Einkommensteuererklärung ansetzen können, was prinzipiell richtig ist. Viele Azubis verdienen allerdings so wenig, dass sie gar keine Steuern bezahlen müssen. Dann nützt ihnen diese Konstellation überhaupt nichts.
Übrigens, wenn dein Azubi zum Unterricht unterwegs ist, gelten die selben Regelungen. Wenn du ihm was Gutes tun möchtest, kannst du ihm unabhängig von der Zeit auch die gefahrenen Kilometer mit 0,30€ erstatten.

Data

Hallo,

ich sag mal so:

gute Mitarbeiter behandelt man gut.

So einfach ist das.

Völlig OT:
Bei der Fortbildung erfuhr meiner ein paar Details, wie es ein „Mitbewerber“ so macht.
Er bezahlt nach Tarif. Und zwar nach dem Tarifsatz, der bei Unterschrift des Ausbildungsvertrags in selbigem eingetragen wurde. Die Erhöhungen „interessieren nicht, es gilt das Unterschriebene“.
Er lässt seine Mitarbeiter morgens um halb acht die Fahrzeuge aufrüsten, sie bekommen Instruktionen und fahren dann mit den Betriebsfahrzeugen zum Kunden. Wenn sie dann zurückkkommen, werden die teuren Maschinen aus den Fahrzeuge ausgepackt, es wird getankt, der Tag besprochen und die Arbeitszettel abgegeben. Bezahlt - bzw. bei Azubis angerechnet - wird nur die Netto-Arbeitszeit beim Kunden. Aktuell sind die wohl auch mal erst um 18 Uhr fertig und dürfen sich nur 8h aufschreiben.
Ein Azubi muss nach der Fortbildung (16:45Uhr, rund 30km vom Arbeitsplatz entfernt) noch dahin, um Pläne eines Projektes zu zeichnen, weil nur dieser Azubi mit der Software zurecht kommt.
Anrecht auf Erstattung von Verpflegungskostenmehraufwand? Dieser Chef zu den Mitarbeitern: „Ja, darauf HABT ihr ein Recht laut Tarif. Ich zahle das aber nicht. Ende der Diskussion.“

Dieser Azubi ist übrigens auch ein guter, der nur deswegen nicht den Ausbildungsbetrieb wechselt, weil er der Meinung ist, so ein Wechsel mitten in der Ausbildung wäre nicht so prickelnd (auch für den Lebenslauf).

Ich habe meine Fühler schon ausgestreckt. Bei denen bleiben will er auf gar keinen Fall.

Das wäre eine Möglichkeit, an die ich noch nicht dachte. Aktuell bekommt er von mir einen saftigen Aufschlag (15%) auf die tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütung.
Andererseits: Es wird nur noch 9 Tage Fortbildung bis zum Ende der Ausbildung geben. Hätte ich mal vorher dran denken müssen.

Ich habe mich vielleicht etwas schwammig ausgedrückt. Ich meinte die ganz normalen Wege zur Berufsschule. Diese Tage gelten auch als außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte und können sowohl mit Verpflegungsmehraufwand als auch mit Fahrtkosten steuerfrei etstattet werden. Seine erste Tätigkeisstätte hat er ja bei dir im Betrieb.
Zu dem anderen AG, dafür interessieren sich mittlerweile die Handwerkskammern enorm.

Data, die sich gerade tierisch freut, dass es AG wie dich gibt.

Es gibt die Möglichkeit, fast alle Werbungskosten durch den Betrieb direkt zu ersetzen (Auslagenersatz gegen Kaufquittung). In welchem Umfang das rückwirkend möglich ist, weiss ich allerdings nicht.
Natürlich dürfen/ können diese Werbungskosten dann vom Azubi nicht mehr steuermindernd (wenn das wegen zu geringem Einkommen überhaupt geht) geltend gemacht werden.

Was erzählst du da? Werbungskosten und Reiskosten sind zwei verschiedene Sachen.

Natürlich. Und?

Wenn es dem TO primär darum geht, den AZUBI monetär zu entlasten, darf er dem doch gern berufsbedingte Kosten voll erstatten und als betriebliche Kosten buchen.

Da geht von den Fahrkosten und Telefonkostenpauschale bis zum beruflich genutzten Handy und Computer, die auf Firmenkosten angeschafft werden.

Das wird von meinem Arbeitgeber genau so gehandhabt.

Das sind weder Werbungskosten noch Reisekosten, sondern Auslagenersatz, der im sehr engen Rahmen möglich ist. Im UP ging es um Verpflegungsmehraufwand.