ich habe eine Fortbildung zur Schwimmeisterin als Ganztagsschule gemacht. Die Meisterschule war 100km von meinem Wohnort entfernt, so das ich mir dort für 6 Monate eine Wohnung genommen und am Wochenende immer nach Hause gefahren bin. Kann ich hier einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen und in welcher Höhe.
Zeitraum war Okt.2007 bis März 2008.
Mietkosten, Fahrtkosten, Kursgebühren etc.ist klar das ich diese Abzetzen kann.
leider weiß ich nicht wie die rechtslage heute aussieht. Zu meiner Zeit (1989 - 1992) konnte man Mehraufwendungen gelten machen, wenn man mehr als 12 Stunden von seinem zu Hause weg war.
Hallo Gabi.
Aufgrund der tatsache, das Du an deinem Ausbildungsort warscheinlich eine Unterkunft hattest, diese in der Steuer schon geltend gemacht hast, ist der Verpflegungsaufwand meines wissens nach schon aufgebraucht.
Sicher bin ich mir aber nicht wirklich und eventuelle Schlupflöcher kennen meist die Steuerberater, die nicht immer alles Preis geben, was in der Grauzone ist.