Hallo,
Peanuts - aber wenn man die Steuerungerechtigkeit verspürt, dann kämpft man sogar um die Peanutsschalen.
In einer EStE wurde mithelfenden Angehörigen die übliche Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand für mehrtägige Reisen (um eim Maß zu haben, hätte auch mehr oder weniger sein können) als Betriebsausgabe angesetzt.
Gebucht wurde seinerzeit von Kasse (bar) an das Sachkonto Werbekosten, da es sich um eine Fachmessen-Veranstaltung handelte.
Dem Staate scheint es recht dreckig zu gehen, wenn er auf EUR 50 Steuern Mehreinnahmen pro Jahr ungerechtfertigter Steuern aufgrund nicht anerkannter offensichtlicher Betriebsausgaben angewiesen ist.
Das erste Argument war:
Die geltend gemachten Verpflegungsmehraufwendungen für Ihre nahen Angehörigen können nach §12 EStG nicht geltend gemacht werden.
In einer zweiten Variante hieß es:
Da der Verpflegungsmehraufwand nicht ausgezahlt wurde, können die geltend gemachten Kosten nicht ausgezahlt werden.
(Das Gegenkonto dieser Werbekosten-Sollbuchung ist Kasse. Eine Quittung ist tatsächlich verlorengegangen und nicht abgelegt, lediglich ein Exceltabellenausdruck der Reisekosten insgesamt. Aber der nahe Verwandte lebt noch und kann die Quittung im Nachinein, nach 3 Jahren, geben. Oder er sucht kräftig nach der Carbon Copy von damals.)
Ein drittes Argument (nicht schriftlich, am Telefon) war: Die nahen Verwandten waren keine Angestellten. Ein viertes Argument, man könne das ja nicht nachweisen, wurde schnell zurückgezogen, als dies als leichte Aufgabe bezeichnet wurde.
Peanuts, natürlich. Aber ich frage mich: Was sind denn das für Methoden? Zu welchem Kulturkreis gehört diese Praxis?
Muss der obige allgemeine Schilderer tatsächlich im Nachhinein Belege erstellen? Gilt der Excelausdruck (sämtliche Reisekosten) nicht als „Eigenbeleg“?
Das letzte schriftliche Argument war „nicht ausgezahlt“. Die „Kasse“ ist das Portemonnaies des Unternehmers (bzw. umgekehrt); von dort wurden Parkkosten nebst EUSt neim Zoll beglichen. Offensichtlich ist „nicht ausgezahlt“ mit jeder „Geldautomat Buchung“ der Kontoauszüge widerlegbar, nicht wahr?
[N.B.: Kasse und vom Privatkonto gezahlte Betriebsausgaben (wie anteilige Grundsteuer und Müllgebühren) werden als Privateinlagen (SKR 03 Kto. 1890 und 1891) geführt.]
In einer anderen Position, in der 54x5€ für die „Instandhaltung betrieblicher Räume“ geltend gemacht wurden, hieß es: Pauschal geltend gemachte Kosten können als Betriebsausgaben nicht anerkannt werden.
Just in diesem Moment traf ein WiSo Sparbrief ein, in dem stand, dass eine Pauschale für die Reinigungsdame der Betrieblichen Räume geltend gemacht werden darf.
Plötzlich kein Problem mehr … in der zweiten schriftlichen Version wird den Ausführungen entsprochen. Aber dennoch sehr peinlich für unseren Staat, so tief und heimlich in die Tasche seines Bürgers greifen zu wollen. Mit solchen Leuten würde ich niemals Geschäfte machen, wenn ich nicht müsste. Schade!
Ganz offensichtlich ist es unserer Exekutive völlig egal, ob gerechtfertigte Betriebsausgaben vorliegen oder nicht. Die spekuliert auf Formfehler und Argumentationsschwäche und Gedächtnisschwäche.
Gibt es außer für Fahrzeugkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungspauschale, Instandhaltung betrieblicher Räume noch mehr Pauschalen für tatsächliche Betriebsausgaben, die man ansetzen darf?
Danke und Gruß