Verpflegungsmehraufwand für mithelfende Angehörige

Hallo,

Peanuts - aber wenn man die Steuerungerechtigkeit verspürt, dann kämpft man sogar um die Peanutsschalen.

In einer EStE wurde mithelfenden Angehörigen die übliche Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand für mehrtägige Reisen (um eim Maß zu haben, hätte auch mehr oder weniger sein können) als Betriebsausgabe angesetzt.

Gebucht wurde seinerzeit von Kasse (bar) an das Sachkonto Werbekosten, da es sich um eine Fachmessen-Veranstaltung handelte.

Dem Staate scheint es recht dreckig zu gehen, wenn er auf EUR 50 Steuern Mehreinnahmen pro Jahr ungerechtfertigter Steuern aufgrund nicht anerkannter offensichtlicher Betriebsausgaben angewiesen ist.

Das erste Argument war:

Die geltend gemachten Verpflegungsmehraufwendungen für Ihre nahen Angehörigen können nach §12 EStG nicht geltend gemacht werden.

In einer zweiten Variante hieß es:

Da der Verpflegungsmehraufwand nicht ausgezahlt wurde, können die geltend gemachten Kosten nicht ausgezahlt werden.

(Das Gegenkonto dieser Werbekosten-Sollbuchung ist Kasse. Eine Quittung ist tatsächlich verlorengegangen und nicht abgelegt, lediglich ein Exceltabellenausdruck der Reisekosten insgesamt. Aber der nahe Verwandte lebt noch und kann die Quittung im Nachinein, nach 3 Jahren, geben. Oder er sucht kräftig nach der Carbon Copy von damals.)

Ein drittes Argument (nicht schriftlich, am Telefon) war: Die nahen Verwandten waren keine Angestellten. Ein viertes Argument, man könne das ja nicht nachweisen, wurde schnell zurückgezogen, als dies als leichte Aufgabe bezeichnet wurde.

Peanuts, natürlich. Aber ich frage mich: Was sind denn das für Methoden? Zu welchem Kulturkreis gehört diese Praxis?

Muss der obige allgemeine Schilderer tatsächlich im Nachhinein Belege erstellen? Gilt der Excelausdruck (sämtliche Reisekosten) nicht als „Eigenbeleg“?

Das letzte schriftliche Argument war „nicht ausgezahlt“. Die „Kasse“ ist das Portemonnaies des Unternehmers (bzw. umgekehrt); von dort wurden Parkkosten nebst EUSt neim Zoll beglichen. Offensichtlich ist „nicht ausgezahlt“ mit jeder „Geldautomat Buchung“ der Kontoauszüge widerlegbar, nicht wahr?
[N.B.: Kasse und vom Privatkonto gezahlte Betriebsausgaben (wie anteilige Grundsteuer und Müllgebühren) werden als Privateinlagen (SKR 03 Kto. 1890 und 1891) geführt.]


In einer anderen Position, in der 54x5€ für die „Instandhaltung betrieblicher Räume“ geltend gemacht wurden, hieß es: Pauschal geltend gemachte Kosten können als Betriebsausgaben nicht anerkannt werden.

Just in diesem Moment traf ein WiSo Sparbrief ein, in dem stand, dass eine Pauschale für die Reinigungsdame der Betrieblichen Räume geltend gemacht werden darf.

Plötzlich kein Problem mehr … in der zweiten schriftlichen Version wird den Ausführungen entsprochen. Aber dennoch sehr peinlich für unseren Staat, so tief und heimlich in die Tasche seines Bürgers greifen zu wollen. Mit solchen Leuten würde ich niemals Geschäfte machen, wenn ich nicht müsste. Schade!

Ganz offensichtlich ist es unserer Exekutive völlig egal, ob gerechtfertigte Betriebsausgaben vorliegen oder nicht. Die spekuliert auf Formfehler und Argumentationsschwäche und Gedächtnisschwäche.

Gibt es außer für Fahrzeugkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungspauschale, Instandhaltung betrieblicher Räume noch mehr Pauschalen für tatsächliche Betriebsausgaben, die man ansetzen darf?

Danke und Gruß

Gibt es außer für Fahrzeugkosten, Verpflegungsmehraufwand,
Übernachtungspauschale, Instandhaltung betrieblicher Räume
noch mehr Pauschalen für tatsächliche Betriebsausgaben, die
man ansetzen darf?

Man darf grundsätzlich keine Pauschalen ansetzen, werden sie anerkannt ist das eine reine Gefälligkeit des Finanzbeamten.

Ich empfehle, eine weitere Betriebsausgabe zu erschaffen: Steuerberatungskosten. Das Geld ist hier sicher sinnvoll angelegt, mit Sicherheit sinnvoller als für den Wiso-Sparbrief…

Gibt es außer für Fahrzeugkosten, Verpflegungsmehraufwand,
Übernachtungspauschale, Instandhaltung betrieblicher Räume
noch mehr Pauschalen für tatsächliche Betriebsausgaben, die
man ansetzen darf?

Man darf grundsätzlich keine Pauschalen ansetzen…

Ich hoffe, dass solche falsche und potentiell fehlleitende Aussagen hier nur wegen des Sommerlochs stehenbleiben.

Dass dem nicht so ist, kann ich an Hand von BFH Urteilen belegen, wo man sogar regelt, dass die Angaben von Verbraucherverbänden herangezogen werden können, um die pauschale Höhe einer Aufwendung zu bestimmen, z.B. für die Reinigung von Berufskleidung.

Und dann das Kilometergeld. Ist das auch eine Pauschale, die man grundsätzlich nicht ansetzen darf?

Was soll also die Antwort?

Hier geht es nicht um die Erfindung von Betriebsausgaben und deren Pauschalen. Hier geht es um die Berücksichtigung tatsächlicher Betriebsausgaben mit Hilfe von Pauschalen.

Man findet durch langes Browsen einige Zig solcher Pauschalen (oder auch Beanstandungsgrenzen). Allgemeine, wie der Verpflegungsmehraufwand, und berufsgruppenspezifische. Das geht von 105 EUR für die Reinigung von Berufskleidung bis zur Pauschalierung sämtlicher Betriebsausgaben für Kleingewerbebetreiber oder Schriftsteller.

Man findet leider keine Stelle oder ein PDF einer Diplomarbeit, in der dieses Thema vollständig und Systematik behandelt wird.

Danke für die Aufmerksamkeit.

Man darf grundsätzlich keine Pauschalen ansetzen…

Ich hoffe, dass solche falsche und potentiell fehlleitende
Aussagen hier nur wegen des Sommerlochs stehenbleiben.

Weder falsch noch potentiell fehlleitend.

Dass dem nicht so ist, kann ich an Hand von BFH Urteilen
belegen, wo man sogar regelt, dass die Angaben von
Verbraucherverbänden herangezogen werden können, um die
pauschale Höhe einer Aufwendung zu bestimmen, z.B. für die
Reinigung von Berufskleidung.

Ja, aber ein Ansatz von Ausgaben, die von fremden Dritten ermittelt wurden (anhand von Erfahrungssätzen, Durchschnittsberechnungen etc.), ist doch etwas anderes als wenn ich selbst Ausgaben lustig mit dem Daumen schätze.

Und dann das Kilometergeld. Ist das auch eine Pauschale, die
man grundsätzlich nicht ansetzen darf?

Welches Kilometergeld ist hier gemeint? Die Entfernungspauschale? Die steht sogar im EStG. Und die 30 Cent für Dienstreisen sind eine Vereinfachung seitens der Verwaltung, rein theoretisch kann man nämlich auch anhand der tatsächlichen Kosten einen individuellen Kilometersatz ermitteln.

Was soll also die Antwort?

Was soll diese Pampigkeit gegenüber jemandem, der sich hier oft die Mühe macht und antwortet?

Hier geht es nicht um die Erfindung von Betriebsausgaben und
deren Pauschalen. Hier geht es um die Berücksichtigung
tatsächlicher Betriebsausgaben mit Hilfe von Pauschalen.

Wenn es tatsächliche Betriebsausgaben wären, müsste man diese nicht schätzen…

Man findet durch langes Browsen einige Zig solcher Pauschalen
(oder auch Beanstandungsgrenzen). Allgemeine, wie der
Verpflegungsmehraufwand, und berufsgruppenspezifische. Das
geht von 105 EUR für die Reinigung von Berufskleidung bis zur
Pauschalierung sämtlicher Betriebsausgaben für
Kleingewerbebetreiber oder Schriftsteller.

Auf die aber nicht unbedingt ein Rechtsanspruch besteht. Ob es Dir nun passt oder nicht.

Man findet leider keine Stelle oder ein PDF einer
Diplomarbeit, in der dieses Thema vollständig und Systematik
behandelt wird.

Findet man bestimmt. Nur nicht kostenlos…

1 Like

Achtung: Der steuerberatende Physiker
ist wieder hier unterwegs.

Ich rate allen in Deckung zu gehen, man wird nur blöd angemacht.

Moinsen,
da brauch es noch nicht mal Diplomarbeiten:

Steuergesetze, Durchführungsverordnungen, Steuerrichtlinien, die amtlichen Hinweise sowie die Anwendungerlasse bieten eine Fülle von Infos zu den Themen. Und die gibt es kostenlos im Internetz.

Und ganz nebenbei: BFH-Urteile regeln den Einzefall und nicht den Fall der breiten Allgemeinheit. Und das verdeutlicht das Bundesfinanzministerium derzeit gerne durch Nichtanwendungserlasse. Man kann sich zwar gerne auf diese berufen, aber…

Vielleicht nochmal ohne diverse Seitenhiebe kurz und sachlich schildern worum es geht?

Viele Grüße
e

1 Like

Was bist Du denn für ein Held der Arbeit?

Ich hab mich schon gefragt, was der Kommentar von @Stefan80 ganz oben bedeuten soll-jetzt weiss ich es.

1 Like