Verpflegungsmehraufwand für Steuer

Hallo zusammen,

ich habe mal folgende Frage.

Ein AN arbeitet ca. 70 km von seinem Wohnort entfernt.
Dies ist jedoch sein ständiger Arbeitsort.
Kann er trotzdem bei der Steuererklärung den verpflegungsmehraufwand geltend machen?
Schließlich kann er sich ja nicht so günstig verpflegen wie zuhause.

Ich hoffe eine Antwort zu bekommen.

LG Marc

Hallo!

Nein, geht nicht. Regelmäßige Arbeitsstätte bedeutet kein Verpflegungsmehrauwand möglich.

Gruß

Jörg

Kann er definitiv nicht!

Es handelt sich nämlich um seine regelmäßige Arbeitsstätte und nicht um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit (jenseits seiner regelmäßigen Arbeitsstätte).

MfG

Schade.
Aber Danke für die Hilfe.