Ein AN arbeitet ca. 70 km von seinem Wohnort entfernt.
Dies ist jedoch sein ständiger Arbeitsort.
Kann er trotzdem bei der Steuererklärung den verpflegungsmehraufwand geltend machen?
Schließlich kann er sich ja nicht so günstig verpflegen wie zuhause.
Es handelt sich nämlich um seine regelmäßige Arbeitsstätte und nicht um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit (jenseits seiner regelmäßigen Arbeitsstätte).