Verpflegungsmehraufwand im AV ausgeschlossen

Hallo,

folgender mögler Fall:

Ein Arbeitnehmer unterschreibt einen Arbeitsvertrag in dem steht, dass der Arbeitgeber Abwesenheiten vom Arbeitsplatz (ZB Dienstreisen) nicht die 24€ Verpflegungsmehraufwand zahlt, sondern der AN die Belege für Essen einreichen kann und der AG diese dann bezahlt.

Könnte der AN trotzdem auf die 24€ pro Tag bestehen, auch wenn dies im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde?

Danke für die Hilfe!

Hallo,

bisher ist mir der gesetzliche Anspruch auf die Verpflegungsmehraufwendungen noch nicht untergekommen (was nicht heißt, dass es ihn nicht vielleicht doch gibt); damit ist es „Verhandlungsbasis“ was der Arbeitgeber zahlt oder nicht zahlt.

LG
S_E

Hallo,

Ein Arbeitnehmer unterschreibt einen Arbeitsvertrag in dem steht, dass der Arbeitgeber Abwesenheiten vom Arbeitsplatz (ZB Dienstreisen) nicht die 24€ Verpflegungsmehraufwand zahlt, sondern der AN die Belege für Essen einreichen kann und der AG diese dann bezahlt.
Könnte der AN trotzdem auf die 24€ pro Tag bestehen, auch wenn dies im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde?

In welchem Gesetz steht etwas zu Verpflegungsmehraufwendungen? Ist der AG daran gebunden?
Warum ist man nicht damit zufrieden, dass man seine Verpflegungskosten ersetzt bekommt?

Grüße

Spekulatius
Hallo,

In welchem Gesetz steht etwas zu Verpflegungsmehraufwendungen?
Ist der AG daran gebunden?
Warum ist man nicht damit zufrieden, dass man seine
Verpflegungskosten ersetzt bekommt?

ich meine im Zusammenhang von Arbeitsverhältnissen mal den § 670 BGB gehört zu haben, dass der Arbeitgeber schon in gewisser Weise verpflichtet ist, Auslagen zu ersetzen…aber ist wie geschrieben eher Spekulation als Wissen.

Und ich frage mich ernsthaft auch, ob durch die Übernahme der tatsächlichen Verpflegungskosten nicht ein geldwerter Vorteil entsteht. Hier wäre dann aber ggfs. der Wert der Verpflegungsmehraufwendungen gegen zu rechnen, auch wenn sie tatsächlich nicht gezahlt wurden. Und die Freigrenze von 44 Euro könnte man auch noch für den übersteigenden Betrag anwenden, wenn man nicht die amtlichen Sachbezugswerte, sondern die tatsächlichen Kosten als geldwerten Vorteil nimmt. Sehr kompliziert.

LG
S_E

Hallo,

In welchem Gesetz steht etwas zu Verpflegungsmehraufwendungen?
Ist der AG daran gebunden?
Warum ist man nicht damit zufrieden, dass man seine Verpflegungskosten ersetzt bekommt?

ich meine im Zusammenhang von Arbeitsverhältnissen mal den §
670 BGB gehört zu haben, dass der Arbeitgeber schon in
gewisser Weise verpflichtet ist, Auslagen zu ersetzen…aber
ist wie geschrieben eher Spekulation als Wissen.

Dann wäre ja alles in Butter, da der AG ja diese Kosten erstattet. Der UP will ja die Pauschale, die Spekulatius höher als seine tatsächlichen Aufwendungen sind.

Und ich frage mich ernsthaft auch, ob durch die Übernahme der tatsächlichen Verpflegungskosten nicht ein geldwerter Vorteil entsteht. Hier wäre dann aber ggfs. der Wert der Verpflegungsmehraufwendungen gegen zu rechnen, auch wenn sie tatsächlich nicht gezahlt wurden. Und die Freigrenze von 44 Euro könnte man auch noch für den übersteigenden Betrag anwenden, wenn man nicht die amtlichen Sachbezugswerte, sondern die tatsächlichen Kosten als geldwerten Vorteil nimmt.
Sehr kompliziert.

Ja, und wir wären vor allem bei Thema Steuern. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es hier aber darum, ob der AN gegen den AG einen Anspruch auf diese im Steuerrecht definierten Pauschalen hat.
Aus dem Steuerrecht kann man das jedenfalls nicht herleiten.
Da die Kosten und damit die Erstattung offenkundig die Pauschalen unterschreiten (sonst würde die Frage wenig Sinn ergeben), kann der AN eben in seiner Steuererklärung unter den Werbungskosten die jeweiligen Pauschalen ansetzen und davon die Erstattungen des AG abziehen. Vielleicht lässt sich das unter dem Suchwort LStH 39 auch ergooglen.

Grüße