Hallo ihr Fleißigen,
ich wurde von einem Bekannten angesprochen, der meinte, er hätte gelesen, dass man sich für die ersten drei Monate der Ausbildung die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten abziehen darf.
Ist mir persönlich neu gewesen und ich habe auch bei meinen Recherchen nichts Entsprechendes finden können.
Weiß da evtl. jemand etwas Genaues bzw. eine Fundstelle, falls es stimmt?
LG & danke für jede Hilfe
Hallo,
Hallo ihr Fleißigen,
ich wurde von einem Bekannten angesprochen, der meinte, er
hätte gelesen, dass man sich für die ersten drei Monate der
Ausbildung die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand als
Werbungskosten abziehen darf.
Ist mir persönlich neu gewesen und ich habe auch bei meinen
Recherchen nichts Entsprechendes finden können.
Weiß da evtl. jemand etwas Genaues bzw. eine Fundstelle, falls
es stimmt?
Wenn mit Aufnahme der Tätigkeit Umzug/doppelte Haushaltsführung verbunden ist, kann das schon sein. Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Haushaltsf%C3%…
Gruß Joerg Koenig