Verpflegungsmehraufwand nach 3 Monaten

Guten Abend

eine Frage zum Verpflegungsmehraufwand

Ich arbeite als Zeitarbeiter in der Pflege und bin deutschlandweit unterwegs und bekomme ja für jeden Tag an dem ich nicht zu Hause bin 28€ VMA diesen VMA bekomme ich ja aber nur für drei Monate … Jetzt bin ich gerade in Süddeutschland und an meinem Einsatzort fühl ich mich recht wohl und bin hier jetzt seit 4 Monaten also bekomme ich für den 4 Monat ja kein VMA…

im Internet hab ich gelesenen den VMA bekomme ich für max 3 Monate am gleichen Einsatzort und die drei Monate fangen aber wieder von vorn an wenn ich durch Urlaub oder Krankheit den Einsatz für 4 Wochen unterbreche …

meine Frage

wenn ich jetzt im Monat 4 den VMA nicht geltend mache sondern diesen Monat aussetze bekomm ich den VMA dann im Monat 5 wieder auch ohne Einsatzort bzw Kundenwechsel? oder gilt dass nicht geltend machen nicht als Unterbrechung?

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Nein, es ist ja auf „die Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit“ abgestellt, nicht auf die Nicht-Geltendmachung des VMA.

MfG
duck313