Hallo Zusammen,
das Jahr ist zu ende (frohes neues) und das Geld vom Finanzamt lockt für weitere Ausgaben. Also sitze ich nun über dem Lohnsteuerjahresausgleich und lese in dieser tollen Software, das es schon einen Verpflegungsmehraufwand ab mehr als 8 Stunden gibt!
Frage: Bezieht sich das auf die Abwesenheit von zu hause oder von der Arbeitsstelle ? Mich interessiert es, da ich fast jeden Tag 8,5 Stunden von zu hause weg bin (plus einer halben Stunde fahrt). Immerhin werden so 6 Euro pro Tag fällig !
Viele Grüße
Stephan
Hallo!
Das gilt im Wesentlichen für Dienstreisen. Gemeint ist die Abwesenheit von der regelmäßigen Arbeitstätte.
Ciao!
Nemo
Das gilt im Wesentlichen für Dienstreisen. Gemeint ist die
Abwesenheit von der regelmäßigen Arbeitstätte.
Oder bei Arbeitnehmern mit einer Fahrtätigkeit (z. B. Berufskraftfahrer, Omnibusfaher im Liniendienst, Lokführer usw.) und Arbeitnehmern mit einer Einsatzwechseltätigkeit (z. B. Mauer, Montagearbeiter, sog. Springer usw.). Also Arbeitnehmer, die keine regelmäßige, ortsgebundene Arbeitsstätte haben.
ja, …
…deshalb „im Wesentlichen“ - die Beschreibung läßt nicht gerade die von Dir genannte Zielgruppe vermuten.
Ciao!
Nemo