Verpflegungsmehraufwand wird wie abgezogen?

Hallo,

meine Frage ist vielleicht etwas doof, aber ich stelle sie trotzdem:

Person A hat seine Steuererklärung eingereicht in dem ein Verpflegungsmehraufwand von insgesamt 2800 Euro verzeichnet sind. Das liegt daran dass A für 4 Monate unter der Woche in einem anderen Ort als seinem Wohnort arbeiten musste.

Nun hat er seinen Steuerbescheid erhalten, auf dem steht dass ein Verpflegungsmehraufwand von 1.190 Euro abgezogen wurde.

Wie kann das sein?

Kann man dagegen Einspruch einlegen?

Vielen Dank im Vorraus

Jennessi

Hallo,

man kann gegen alles Einspruch einlegen.

In diesem Fall wäre auf dem Einspruchsschreiben die Begründung anzubringen, dass man erfahren wolle, wie das Finanzamt diese Zahl ermittelt hat.

Erst wenn dies bekannt ist, kann man tiefer in die Sache einsteigen.

Gruß
Lawrence

Hallo Jennessi,

Person A hat seine Steuererklärung eingereicht in dem ein
Verpflegungsmehraufwand von insgesamt 2800 Euro verzeichnet
sind. Das liegt daran dass A für 4 Monate unter der Woche in
einem anderen Ort als seinem Wohnort arbeiten musste.

Nun hat er seinen Steuerbescheid erhalten, auf dem steht dass
ein Verpflegungsmehraufwand von 1.190 Euro abgezogen wurde.

Wie kann das sein?

das sollte eigentlich im Steuerbescheid in den Erläuterungstexten ersichtlich sein. Ich hoffe dort steht was und Person A hat dies auch schon gelesen.
Vielleicht hat Person A sich selbst ja verrechnet?

Kann man dagegen Einspruch einlegen?

klar kann man das, einfacher ist aber - für den Bearbeiter - erst einmal einen „Antrag auf schlichte Änderung“ zu stellen. Macht weniger Arbeit und hat das selbe Ergebnis.

LG

Hallo ;D

nachdem A , nur um sicher zu gehen, den Bescheid noch mehrmals überprüft und gelesen hat, hat A beim Finanzamt angerufen. Anscheinend gab es da ein Missverständnis dass aufgrund eines „Antrages zur Änderung“ nun geklärt werden kann.

Ich danke für die schnellen und hilfreichen Antworten