ein Arbeitgeber zahlt einem Bekannten bei Dienstreisen den Verpflegungsmehraufwand in der gesetzl. Höhe (6€,12€,24€) und zahlt ihm das Geld im laufenden Monat in bar aus. Auf der Lohnabrechnung hat er jetzt entdeckt, daß er Reisekosten auf das Brutto anrechnet und, da ja schon bekommen, vom Netto wieder abzieht. Mein Freund war bisher der Meinung, daß die Pauschalen steuerfrei wären. Liegt er da falsch?
Bemerkung: Es handelt sich nur um auswärtige Einsätze von max. 1 Woche, also nicht über 3 Monate.
ohne weitere Information lässt sich das nicht sagen. Es kann vermutet werden, dass die Reisekosten im Brutto als Extraposten erscheinen. Allerdings dürften sie im steuer- und sozialversicherungspflichtigen Brutto nicht enthalten sein (Addition überprüfen).
Im Netto werden sie natürlich wieder abgezogen, da er sie schon in bar erhalten hat. Ohne den Abzug würde er den Betrag ja zweimal erhalten.
Moinsen,
natürlich tauchen die VPM auf der Lohnabrechnung auf, um
a) das Steuerbrutto zu ermitteln
b) das Sozialversicherungsbrutto
c) das Gesamtbrutto, in dem alle steuepflichtigen, sozialversicherungspflichtigen, pauschalversteuerte und steuerfreien und sozialversicherungsfreien Beträge enthalten sind
Wenn mn sich mal die Mühe macht und sich seine Lohnabrechnung genau ansieht, so tauchen hinter den Beträgen in der Auflistung meist so komische Kürzel in bestimmten Spalten auf, welche auch in der Lohnabrechnung erläutert werden.
Die VPM werden sicherlich als steuerfrei geführt und später bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrages wieder abgezogen, da sie ja bereits bar ausgezahlt wurden.
Bei den klassischen Lohnabrechnungen steht rechts irgendwo der Nettobetrag und dann kommen die Abzüge. Und da sollten auch die VPM stehen.
Einfach nochmal die Lohnabrechnung genau ansehen, dann klärt sich vieles von selbst.
Hallo, habe sofort noch einmal nachschauen lassen. Mein Bekannter meint, hinter den Reisekosten stehen die gleichen Kürzel wie hinter dem Brutto und den Überstunden, nämlich ein J bei Steuer und ein J bei SV. Sollte doch also bedeuten, daß darauf dann wirklich Steuern gezahlt werden, oder?
So gesehen ja…
Man sollte mal die Beträge zusammenrechnen und schauen, ob diese mit dem Steuerbrutto oder mit dem Gesamtbrutto übereinstimmen.
Ansonsten hilft hier dann nur noch eins:
Entweder ein Blick in die Glaskugel oder aber der Kollege geht mal zu seinem AG und lässt sich das erklären. Ist in solchen Fällen sowieso immer die beste Variante als herumspekulieren. Kostet nur Zeit, Nerven und bringt nix.