Hallo kundige Leute,
wenn jemand in der Ferne ein Mietshaus besitzt und dort mehrere Tage am Haus Reparaturen durchführt, kann er Mehraufwendungen für Verpflegung steuerlich geltend machen?
Hallo kundige Leute,
wenn jemand in der Ferne ein Mietshaus besitzt und dort mehrere Tage am Haus Reparaturen durchführt, kann er Mehraufwendungen für Verpflegung steuerlich geltend machen?
Servus,
ja - alle Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung anfallen. Auch für Besichtigungen, bei Mieterwechsel usw. usw.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
das ist ja super, und wie ist es mit der Übernachtung, z.B. wenn die im eigenen Wohnmobil
stattfinden?
Servus,
pauschal ist da bei Übernachtungskosten nichts zu machen, nur die tatsächlich angefallenen Kosten können geltend gemacht werden. Im Fall Wohnmobil ist das die zeitanteilige Abschreibung - je nach Modell wird man da auf etwa sieben Euro pro Nacht kommen, schätze ich.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
7€ x 20% Steuersatz macht 1,4€ pro Nacht …peanuts
also muss der Arbeitsaufenthalt-Zeitraum Anfang / Ende genauestens belegt sein und wie?
Servus,
hier gilt erstmal der „Beweis des ersten Anscheins“: Aufstellung der Reise mit Datum Hin- und Rückfahrt, Art der ausgeführten Arbeiten.
Einleuchtend wäre auch, dass Verbrauchsmaterial und/oder Fleischwurst und Weißbier vor Ort gekauft wird, also Quittungen von örtlichen Bezugsquellen vorliegen. Je nach Entfernung und Tankinhalt bei Abfahrt wird man auch nicht unbedingt mit der gleichen Tankfüllung bis hin und zurück kommen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Danke für die Hinweise, wie sowas gehandhabt wird.
hier gilt erstmal der „Beweis des ersten Anscheins“:
Aufstellung der Reise mit Datum Hin- und Rückfahrt, Art der
ausgeführten Arbeiten.
…Verbrauchsmaterial und/oder
Fleischwurst und Weißbier vor Ort gekauft wird, also
Quittungen von örtlichen Bezugsquellen vorliegen.
Das klingt einleuchtend!
Danke und Gruß, Schwipp