Verpflegungsmehraufwendung bei Lohnpfändung

Liebe/-r Experte/-in,
Wer kann mir sagen inwieweit die Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Lohnpfändung berücksichtigt werden müssen? Für eine schnelle Antwort wäre ich Dankbar.
MfG Belinda

Hallo Belinda,

steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen sind bei der Pfändung nicht zu berücksichtigen, sind also pfandfrei. Wird aber mehr als der Steuerfreibetrag vom AG bezahlt, also z.B. für Deutschland mehr als 24 € für 24 Stunden Abwesenheit, so ist der übersteigende Betrag pfändbar und muss berücksichtigt werden.
Gruß
Thomas

HALLO BELINDA
NORMALERWEISE DÜRFEN VERPFLUNGSMEHRAUFWENDUNGEN IN EINE PFÄNDUNG NICHT MIT EINGERECHNET WERDEN KANNST DU AUCH NORMAL IM 2 ODER 9 SOZIALGESETZBUCH NACHLESEN UND ES GIBT AUCH GERICHTSURTEILE HIERZU! VIEL ERFOLG UND NOCH EINEN SCHÖNEN TAG UND LIEBEN GRUSS CHARLY

Danke, so habe ich es auch verstanden, aber manchmal verwirren die Gesetze auch wenn man zuviele davon liest.
LG Belinda

Danke für die schnelle Antwort.
LG Belinda

Hallo Belinda,
der Verpflegungskostenmehraufwand ist nicht pfändbar, siehe §850a ZOP.
Schöne Grüße
Circan

Hallo Belinda,

die Verpflegungsmehraufwendungen sind nicht pfändbar.

Die rechtliche Grundlage ist die Zivilprozessordnung. Nach §§ 850 ff. der ZPO erfolgt die Berechnung des pfändbaren Gehaltes. Es kann auch der Fall eintreten, dass mehrere Pfändungsbescheide ausgestellt werden, diese werden in der Reihenfolge abgearbeitet, in der sie beim Arbeitgeber eingehen.

Der Schutz des Arbeitnehmers bezieht sich auf pfändbare und unpfändbare Teile des monatlichen Einkommens. Unpfändbar ist die Hälfte der Vergütung, die der Arbeitnehmer für Mehrarbeit erhalten hat. Wird von Seiten des Arbeitgebers Urlaubsgeld (nicht mit der Zahlung für nicht angetretenen Urlaub verwechseln) gezahlt,so ist dies nicht pfändbar.

Hier zu deiner Frage:

Aufwandsentschädigungen, Zulagen oder Auslösungsgelder (=Verpflegungsmehraufwand und Ersatz von Reisekosten) gehören ebenfalls zu den nicht pfändbaren Teilen des Gehaltes. Die Vergütung, die von einigen Arbeitgebern zu Weihnachten extra gezahlt wird, ist ebenfalls nicht pfändbar, jedenfalls zu fünfzig Prozent. Ein Höchstsatz von 500 Euro ist hierbei festgelegt. Beihilfen, wie Heirats- und Geburtsbeihilfen, Erziehungsgelder, Studienbeihilfen, Sterbe- und Gnadenbezüge, außerdem Zulagen für Blinde sind nicht pfändbar.

Die Verpflegungsmehraufwendungen sind auch im Steuerrecht wie ein Schadensersatz für übermäßig hohe Kosten des Lebensunterhalts anzusehen, denn das Essen an einer Tankstelle oder im Restaurant ist deutlich teuerer als zu Hause.

Eselsbrücke: Schadensersatz und Beihilfen im Wort oder Gedanken, dann nicht pfändbar.

Ich hoffe, ich habe dir geholfen.

Danke für die schnelle und unkomplizierte Antwort. Diese Gesetzestexte sind manchmal sehr verwirrend.
LG Belinda

PS Kannst Du mir auch eine Frage zur Berechnung des pfandfreien Betrages beantworten? Ich habe einen Fall auf dem Tisch der mich ärgerlich macht. Gerichtsvollzieher hat zugestellt(also Urkunde vom Gericht) und der Arbeitnehmer ist für ein Kind unterhaltsberechtigt. Trotzdem darf er nur 674,–€ monatlich behalten. Da ist verhungern ja vorprogrammiert und er verliert die Lust am Arbeiten. Möchte diesen Mann als Angestellten nicht verlieren.

Danke

Dann bleibt als Lösung gegen das Verhungern für die tägliche Anwesenheit im Büro einen Restaurantscheck auszuteilen. Derzeit bis 5,97 € möglich. Selbst muss er 2,87 zahlen (vom Nettolohn abziehen), aber der Arbeitgeber kann 3,10 steuerfrei dazu geben.

Ich kenne das Problem. Mein verstorbener Mann war unterhaltspflichtig (nach altem Recht). Da saß die wehrte Exgattin zu Hause und er zahlte für Sie und die Kinder und konnte knapp 550,- EUR behalten. Ich ging nach 12 Wochen wieder arbeiten, damit wir genug zum Essen hatten.

Es wäre auch möglich als geldwerten Vorteil dem Mitarbeiter ein Auto zur Verfügung zu stellen.

Hallo Belinda,
meines Wissens werden Verpflegungsmehraufwendungen in dem Umfang berücksichtigt, in dem du sie auch von der Steuer absetzen kannst. (> 8h Abwesenheit = 6€ usw.)
Viele Grüße
tinastar

Danke, aber der Mann ist als Kraftfahrer angestellt. Also Restaurantscheck ist nicht, er bekommt ja schon die Verpflegungsmehraufwendungen, und Auto auch nicht, denn er fährt ja einen LKW.
Trotzdem danke für den Vorschlag. Frauen oder Menschen, die sich auf den Knochen von anderen ausruhen sind …
LG Belinda

Hallo, Belinda,

meines Wissens sind alle Arten von Mehraufwandsentschädigungen bei der Berechnung von Lohn-/Gehaltspfändungen nicht zu berücksichtigen. Sie sind ja nicht Bestandteil des Lohnes/Gehaltes.

Gruß W.

Liebe Belinda,

da fällt mir nur noch ein Benzingutschein oder eine Tankfüllung für das Auto ein. Wenn dieser im Monat weniger als 44,- EUR ausmacht, dann ist der steuerfrei. Das lässt sich schon vor dem Finanzamt rechtfertigen, weil er ja zum LKW kommen muss.

Über ein Sternchen würde ich mich sehr freuen. LG Evelyn

Den Stern gebe ich Dir gern.
Danke für Deine Mühe eine Lösung zu finden.
Es gibt aber auch noch nette Menschen(auch bei einer Behörde), ich konnte mit dem Gläubiger einen Deal aushandeln der Ihm mehr Geld im Monat belässt.
LG Belinda

Das kommt wirklich immer darauf an, was für einen Beamten/in man/frau so erwischt. Der eine oder andere saß vielleicht schon in der gleichen Situation fest.

Ausserdem finde ich es toll, dass du dich so für diesen Kollegen einsetzt. Würde nicht jeder machen.

Herzlichst
Evelyn