Hallo,
wer kann mir Auskunft darüber geben ob bei dem unteren Text zum Verpflegungsmehraufwand es so zu verstehen ist das beide Punkte gleichzeitig zutreffen müssen. Also gleichzeitige Abwesenheit von der Wohnung und dem beruflichen Mittelpunkt?
„Bei einer Abwesenheit von der Wohnung und dem Mittelpunkt der beruflichen/betrieblichen Tätigkeit sind folgende Beträge als Verpflegungsmehraufwendungen anzusetzen: Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden 24 Euro, bei 14 bis 24 Stunden, 12 Euro und weniger als 14, aber mindestens 8 Stunden können noch 6 Euro angesetzt werden.“
Danke bereits in voraus
Manfred